Das Landgericht Koblenz hat einen 36-jährigen Mann wegen einer Messerattacke in einem Zug zwischen Koblenz und Lahnstein zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Richter sah den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Urteil fiel am 21. Geburtstag des Opfers.
Weil der Angeklagte während der Tat vom Tötungsversuch zurückgetreten sei, werde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sagte der Richter. Das eigentliche Handlungsmotiv des Angeklagten sei nicht gewesen, den jungen Mann umbringen zu wollen. «Sondern er wollte die Kräfteverhältnisse wieder gerade rücken und dem Geschädigten einen Denkzettel verpassen.»
Tat im Regionalzug
Zu der Tat war es im April in einer Regionalbahn auf der Strecke zwischen Koblenz nach Lahnstein gekommen. Bereits am Bahnsteig habe der Angeklagte auf die Bundesrepublik und die SPD geschimpft, weil er ihnen die Schuld für einen nicht genehmigten Sprachkurs und nicht bewilligtes Arbeitslosengeld gegeben habe. Der 21-Jährige soll ihn dann im Zug dazu aufgefordert haben, ruhig zu bleiben. Im Laufe der Auseinandersetzung habe er auch ein Pfefferspray eingesetzt. Der 36 Jahre alte Mann mit sudanesischer Staatsangehörigkeit zog laut Anklage ein etwa 20 Zentimeter großes Filetier-Messer und stach damit auf den mittlerweile 21-Jährigen ein.
Gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag?
Mit dem Urteil folgte der Richter weitgehend dem Plädoyer des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft schätzte die Tat hingegen anders ein. Der Angeklagte habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. Selbst als das Opfer nach seinem Leben gebettelt habe, habe er seine Tat fortgesetzt, sagte der Staatsanwalt. Die Tat zeuge von «roher Brutalität und Erbarmungslosigkeit», wie in der Videoaufzeichnung zu sehen sei. Die Nebenklage forderte zudem 35.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer. «Dass dieser überhaupt noch am Leben ist, ist ein glücklicher Zufall», sagte sein Anwalt.
Die Verteidigung hingegen schätzte die Tat nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung ein. «Er hat nach der letzten Tathandlung freiwillig nicht weiter zugestochen», sagte der Anwalt im Plädoyer. Er forderte daher vier Jahre und sechs Monate sowie eine Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt mit psychiatrischer Betreuung.
Opfer sieht Urteil als Skandal
Die Nebenklage war von dem Urteil enttäuscht. «Das Einzige, was ich dazu sagen kann: Dass das ein Skandal ist», sagte das Opfer nach dem Prozess in Anwesenheit seines Verteidigers. Der 21-Jährige kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Das Urteil fiel ausgerechnet am 21. Geburtstag des Mannes. Wie sich das anfühlt? «Kann ich gerade nicht beschreiben, es sind gerade zu viele Gefühle. Ich muss die auch erst mal einsortieren und verarbeiten», sagte er. «Unbeschreibliches Gefühl.»
Er habe immer noch körperliche Schäden, sei wegen einer Verletzung am Bein noch in Behandlung. Hinzu komme die psychische Belastung «Ich hab manchmal wirklich Nächte, wo ich sein Gesicht vor meinen Augen habe», sagte er. «Dass es sich wie ein Flashback abspielt, dass er auf mich einsticht.»