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Umwelthilfe klagt gegen Ölförderung auf der Mittelplate

Auf der Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer wird seit Jahren Erdöl gefordert. Die Umwelthilfe fordert einen Stopp - und will nun klagen.
Bohr- und Förderinsel
Von Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. (Archivbild) © Christian Charisius/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe geht weiter juristisch gegen die Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer vor. Der Verband habe vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs durch das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erhoben, sagte eine Sprecherin.

Als Grund für den Widerspruch führten die Umweltschützer an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß einer Verträglichkeitsprüfung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) bislang anhand der Betriebspläne nie geprüft worden seien - auch in dem neuen Betriebsplan 2024 bis 2026 nicht, der im Mai erlassen wurde.

«Für uns ist weiterhin offensichtlich, dass für die Ölförderung mitten im Nationalpark Wattenmeer eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss: Selbst für ältere Projekte, die vor Ausweisung eines Gebiets als Schutzgebiet genehmigt wurden, gilt das sogenannte "Verschlechterungsverbot"», sagte die Sprecherin. Projekte müssten so angepasst werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgebiet hätten. Für die Ölförderung sei jedoch bisher keine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt, obwohl das Wattenmeer, zusätzlich zum Schutzstatus als Nationalpark, bereits seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen sei.

Widerspruch abgelehnt

Die Umwelthilfe hatte am 30. September Widerspruch eingelegt. Das Landesamt erklärte diesen jedoch unzulässig erklärt, weil er nicht fristgerecht eingelegt worden sei. Die angeforderten Unterlagen zum Hauptbetriebsplan 2024-2026 seien der Kanzlei der Umwelthilfe bereits am 6. August bekanntgegeben worden. Die Widerspruchsfrist habe einen Monat betragen und sei somit am 6. September abgelaufen.

Das wies die Sprecherin der Umwelthilfe zurück. «Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass nach Erlangung der Kenntnis über eine Genehmigung, die nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, innerhalb einer Jahresfrist Widerspruch eingelegt werden kann.» Diese Frist sei eingehalten worden.

Förderung seit 1987

Von Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee störungsfrei gefördert. Nach Angaben von Wintershall Dea wurden aus dem Feld dort bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. 10 bis 15 Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar. Im Mai hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Wintershall zog entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041.

Unabhängig von dem Widerspruch lief die Ölförderung auf Mittelplate früheren Angaben des Betreibers Wintershall Dea Deutschland zufolge weiter.

© dpa
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