Zwei 17 und 18 Jahre alte Männer stehen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Paderborn. Zum Auftakt äußerten sich beide nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidiger kündigten für den nächsten Prozesstag Einlassungen der beiden an. Ursprünglich angeklagt waren sie des gemeinschaftlichen Totschlags, weil ein 30-Jähriger, den sie in der Nacht des 1. Mai vor einem Kiosk in der Paderborner Innenstadt attackiert haben sollen, an einer Gehirnblutung gestorben war.
Die 5. große Jugendkammer eröffnete jetzt den Prozess gegen den 17-jährigen Tunesier
lediglich wegen versuchten Totschlags und gegen den 18-jährigen Marokkaner wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach bisherigen Erkenntnissen sei nicht klar, ob eine direkte Gewalteinwirkung durch die Angeklagten zum Tode des 30-Jährigen geführt habe. Auch ein Zusammenwirken beider Angeklagter sei nach derzeitiger Beweislage, unter anderem durch Videoaufzeichnungen, nicht zu erkennen. Für den Prozess hat das Landgericht 13 weitere Termine angesetzt.