In einer Neuauflage muss sich das Landgericht Hamburg ab Montag (13.00 Uhr) mit einem beinahe tödlichen Messerstich im Stadtteil Dulsberg befassen. Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte den Angeklagten im Dezember 2023 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil zwei von der Verteidigung benannte Zeugen nicht vernommen wurden.
Während eines Streits in einem Park hatte der 40 Jahre alte Türke im März 2023 einen damals 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen und ihm dann mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der Angeklagte hatte den Messerstich nicht bestritten. Er hatte aber behauptet, er habe in Notwehr gehandelt. Das sah die Kammer in erster Instanz nicht als erwiesen an. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge.