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Plädoyers in Krankenschwester-Prozess: Mord oder Freispruch

Mord und Mordversuch wirft die Staatsanwaltschaft einer Regensburger Krankenschwester vor. Die Angeklagte weist die Taten von sich. Nun sind vor dem Landgericht die Plädoyers gehalten worden.
Krankenschwester soll Seniorin getötet haben - Prozess
Prozess vor dem Landgericht Regensburg: Einer 37 Jahre alten Krankenschwester werden Mord und fünffacher Mordversuch vorgeworfen. Sie weist die Vorwürfe zurück. © Armin Weigel/dpa

In einem Indizienprozess soll eine 37 Jahre alte Krankenschwester nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für Mord und dreifachen Mordversuch zu lebenslanger Haft verurteilt werden. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Regensburg beantragte der Ankläger zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die zwei Verteidiger der Frau forderten Freispruch für ihre Mandantin. Die Philippinerin beteuerte in ihrem letzten Wort ihre Unschuld. 

Die Staatsanwaltschaft wirft der Pflegerin vor, in einem Krankenhaus Patienten mit einem Medikament bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Eine 65 Jahre alte Frau starb. Ursprünglich ging es in der Anklage zudem um fünf Fälle, in denen Patienten überlebten. Davon blieben zum Ende der Beweisaufnahme drei übrig.

Der Staatsanwalt ging von den Mordmerkmalen Habgier und Heimtücke aus. In einem Krankenhaus seien Patienten ausgeliefert, sie vertrauten den Personen, die sich um sie kümmern. Er legte der Angeklagten auch Raub mit Todesfolge, Raub, versuchten Raub mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Staatsanwalt: «Keinerlei Zweifel»

Angesichts der Indizien habe er «keinerlei Zweifel», dass die Angeklagte die Täterin ist, sagte der Staatsanwalt. So sei die 37-Jährige von einer Patientin identifiziert worden, habe in allen Fällen Dienst gehabt, habe im fraglichen Zeitraum laut Kollegen eine Wesensänderung gezeigt und zudem bei Google unter anderem nach Nebenwirkungen von Midazolam und nach Strafen gesucht. Zudem seien in den beiden Monaten deutlich mehr Packungen des Medikaments aus dem Schrank entnommen worden als üblicherweise. Es gebe keine Anhaltspunkte auf unbekannte Dritte, die als Täter infrage kämen.

Die Verteidigung betonte, dass sich nicht nachweisen lasse, dass die Angeklagte tatsächlich die Medikamente verabreicht und den Schmuck genommen habe. Das seien Mutmaßungen, «die eben gut ins Bild passen». Bei der Angeklagten seien weder die gestohlenen Schmuckstücke noch Medikamente gefunden worden. Es gebe auch keine Nachweise, dass sie den Schmuck verkauft habe. Überdies sei nicht ausgeschlossen, dass nicht doch ein unbekannter Dritter der Täter ist.

Das Urteil soll am Montag (14.00 Uhr) verkündet werden.

© dpa
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