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Kindesmissbrauch: Fünf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Nach dreieinhalb Jahren Haft kommt ein Sexualstraftäter frei. Doch der ausgebildete Erzieher, der nicht in seinem Beruf arbeitete, näherte sich erneut Kindern – trickreich und gefährlich.
Justiz
Gegen einen 65-jährigen Sexualstraftäter erging in einem vierten Prozess auch Sicherungsverwahrung. © Monika Skolimowska/dpa

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter ist wegen erneuten Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Berliner Landgericht anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 65-jährigen Mann an. Der Angeklagte falle seit Jahrzehnten mit sexuellen Straftaten zum Nachteil von Kindern auf, er sei gefährlich für die Allgemeinheit, begründete das Gericht. 

In dem aktuellen Prozess gegen den ausgebildeten Erzieher, der nicht in seinem Beruf arbeitete, ging es um Taten in Berlin, Rumänien und Albanien zwischen 2006 und 2019. «Trickreich und professionell» habe der Angeklagte agiert, Kinder aus armen und ärmsten Verhältnissen mit Süßigkeiten und Kleidung gelockt, sagte der Vorsitzende Richter Steffen Jankowiak. Der 65-Jährige habe sich unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen, des sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen sowie des Herstellens von Kinderpornografie schuldig gemacht.

In Parkanlagen oder auf öffentlichen Toiletten in Berlin sowie in Wäldern oder Feldern in Rumänien und Albanien habe er immer wieder Kinder aufgefordert, sich zu entkleiden und nackt vor seiner Kamera zu posieren oder auch sexuelle Handlungen vorzunehmen, hieß es in der Anklage. Er habe dabei in der Absicht gehandelt, «die hergestellten Bilder von dem Missbrauch anderen Personen zur Verfügung zu stellen». 

Verurteilungen reichten nicht zur Warnung

Der Angeklagte war bereits 2003 wegen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Im Jahr 2010 wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, 2011 schließlich zu einem Jahr Haft.

Frühere Verurteilungen hätten nicht zur Warnung gereicht, sagte nun der Vorsitzende Richter. Nach einem psychiatrischen Gutachten bestehe die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten, bei dem pädophilen Angeklagten liege ein entsprechender Hang vor. Seine bisherigen Bemühungen um eine Therapie seien nur halbherzig gewesen, so der Richter. Die Verhängung von Sicherungsverwahrung sei erforderlich. 

Ermittlungen in einem anderen Verfahren gegen einen mutmaßlichen «reisenden Sexualstraftäter» hätten auf die Spur des Angeklagten geführt, hieß es am Rande der Verhandlung. Im September 2023 seien in der Wohnung des 65-Jährigen etwa 1.200 kinderpornografische Bild- und rund 700 Videodateien sichergestellt worden. 

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft und die Anordnung von Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von höchstens drei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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