Wird der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. erneut verurteilt? Das klärt sich heute vor dem Landgericht Braunschweig. Die Urteilsverkündung ist für 10.00 Uhr geplant. Dem mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen. Die Straftaten soll der heute 47-Jährige im Zeitraum zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben.
Internationale Aufmerksamkeit erweckt der bereits im Februar gestartete Prozess vor allem, weil Christian B. im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Konkret soll Christian B. drei Frauen vergewaltigt haben, darunter eine Jugendliche sowie eine vermutlich zwischen 70 und 80 Jahre alte Frau. Die beiden Frauen wurden allerdings nicht ermittelt. Als Zeugin befragt wurde im Mai eine 40-jährige Irin, die B. vor etwa 20 Jahren in Portugal brutal vergewaltigt haben soll. In zwei weiteren Fällen soll der Angeklagte vor Kindern masturbiert haben.
Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert. In Sicherungsverwahrung kommen Menschen, die nach langjähriger Haft etwa wegen Mordes oder Sexualdelikten noch immer als gefährlich gelten.
Die Verteidigung forderte am gestrigen Montag in ihrem Schlussvortrag einen Freispruch. «Es gab nie einen hinreichenden Tatverdacht», sagte Verteidiger Friedrich Fülscher in seinem Plädoyer. Ein Freispruch sei der einzig richtige Ausgang des Verfahrens. Die Verteidigung führte an, dass zwei der drei Vergewaltigungsopfer nie ermittelt wurden. Wichtige Zeugen hätten sich zudem in Lügen und Widersprüche verstrickt. Christian B. hatte die Möglichkeit zu einem letzten Wort, wollte sich aber nicht äußern. Die Anwälte warfen der Ermittlungsbehörde zudem grobe handwerkliche Fehler sowie «Taschenspielertricks» bei der Beweisführung vor.
Im Fall von Freispruch wäre Haftentlassung im September 2025 möglich
Anfang Juni hatte das Gericht den Haftbefehl im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess gegen Christian B. aufgehoben. Die Kammer begründete das damit, dass sie keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Prozessbeobachter werteten dies als Anzeichen, dass das Verfahren auf einen Freispruch hinauslaufen könnte.
Derzeit verbüßt der 47-Jährige eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Das Gericht ist zuständig, weil B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird Christian B. die siebenjährige Haftstrafe im September 2025 verbüßt haben. Im Fall eines Freispruchs an diesem Dienstag könnte der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäters dann auf freien Fuß kommen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den 47-Jährigen im aktuellen Vergewaltigungsprozess im obersten Bereich der Gefährlichkeit eingeordnet.