Nach dem Wurf von zwei Gullydeckeln auf die Autobahn 7 bei Hildesheim hat der Bundesgerichtshof die Revision eines zur Tatzeit 20-Jährigen verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, das Urteil des Landgerichts Hildesheim sei damit rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof zu einem Beschluss vom 25. September mit.
Bei der Tat im August 2022 war die Beifahrerin in einem Auto lebensgefährlich verletzt worden, der Fahrer hatte schwere Verletzungen erlitten. Die beiden anderen Verurteilten legten keine Revision ein.
Zwei Männer wegen versuchten Mordes verurteilt
Das Landgericht Hildesheim hatte die drei jungen Männer im vergangenen November verurteilt - zwei von ihnen unter anderem wegen versuchten Mordes. Der zur Tatzeit 20-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Ein damals 19-Jähriger wurde zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt, ein weiterer 19-Jähriger erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die drei Verurteilten in der Nacht zum 20. August 2022 in einem Industriegebiet vier Gullydeckel mit einem Gewicht von je etwa 24 Kilogramm in ein Auto geladen hatten und dann zu einer Brücke über die Autobahn fuhren. Dort warfen zwei der Männer kurz nacheinander zwei der Abdeckungen über das Brückengeländer.
Der erste Gullydeckel traf einen Wagen mit zwei Menschen, durchschlug die Windschutzscheibe und verletzte beide Insassen. Der zweite Deckel zerbrach auf der Gegenfahrbahn, drei Autos fuhren über die Trümmer und wurden dabei beschädigt.
Tod der Opfer billigend in Kauf genommen
Der dritte Verurteilte soll Vorbehalte gehabt haben, aber unter anderem beim Ausladen geholfen und so Beihilfe geleistet haben. Laut Gericht hielten alle Verurteilten den Tod der Menschen im Auto für möglich und nahmen ihn billigend in Kauf.