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Herrmann warnt vor fatalen Folgen für EU-Migrationspolitik

Innenminister Herrmann hadert mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die deutsche Abschiebepraxis. Er fürchtet grundlegende Probleme.
Innenminister Joachim Herrmann
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die deutsche Abschiebepraxis warnt der dienstälteste Innenminister des Landes, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), vor fatalen Folgen gegen die irreguläre Migration in ganz Europa. (Archivbild) © Pia Bayer/dpa

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fürchtet nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fatale Folgen für die deutsche Abschiebepraxis. «Dieses Urteil ist absurd. Dass jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat die Menschenrechtslage in anderen Mitgliedsstaaten prüfen muss, ist doch völlig unrealistisch», sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Es sei allein Sache der EU, sowohl bei einem Beitrittsgesuch zur Union als auch danach sicherzustellen, dass in allen Mitgliedsstaaten die Menschenrechte gewahrt würden. 

Das Gericht in Straßburg hatte Deutschland am Dienstag im Zusammenhang mit einer Abschiebung verurteilt. Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter. 

Herrmann: Nach Urteil drohen fatale Folgen 

Laut Herrmann wäre eine entsprechende Rechtsauffassung für den Kampf gegen die irreguläre Migration «fatal». «Darüber hinaus ist das auch nicht Sinn und Zweck eines Staatenverbunds», sagte er.

«Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, dass es hier innerhalb der Union Missstände gibt, dann muss die EU dagegen angehen», betonte Herrmann. Griechenland sei ja auch aufgrund der unmenschlichen Behandlung des betroffenen Flüchtlings zu einer Strafzahlung verurteilt worden. «Es kann aber nicht sein, dass EU-Mitgliedsstaaten nun jede einzelne Abschiebung auf den Prüfstand stellen, um eine menschenwürdige Behandlung auch außerhalb der eigenen Zuständigkeit sicherzustellen.»

Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund eines Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert.

© dpa
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