Die als Entlastung für Unternehmen in Pandemiezeiten geplanten Corona-Soforthilfen entpuppen sich nach Angaben der Handwerkskammern für einige Firmen in Mecklenburg-Vorpommern nun als Kostenpunkt. Mit den Ende September vom Landesförderinstitut verschickten Rückforderungsbescheiden würden zum Teil auch Zinsansprüche geltend gemacht. «Damit erhöhen sich viele Rückforderungen beträchtlich», stellen die beiden Kammern in Rostock und Schwerin in einer gemeinsamen Mitteilung fest.
Diese Zinsen betreffen nur säumige Hilfebezieher. Sie werden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erhoben, wenn die Unternehmen bis zum 30. September 2024 nicht erklärt haben, wie hoch ihre Einnahmen im Zeitraum der Soforthilfe waren.
Die Verzinsung der wieder eingeforderten staatlichen Hilfen setze mit deren Auszahlung ein, so die Kammern. Das treffe vielfach auf Unverständnis. Auch der Unternehmerdachverband des Landes hatte die verlangten Zinsen als zu hoch bezeichnet. So würden beispielsweise bei 9.000 Euro Hilfen 1.500 Euro verlangt. Nach Erlass des Schlussbescheids beträgt die Rückzahlungsfrist sechs Monate. Bis zum Ende der Zahlungsfrist ist keine Verzinsung zu leisten.
230 Millionen Euro vom Land zurückgefordert
«Betriebe, die sich jetzt noch melden und ihre Beihilfen zurückzahlen wollen, sollte man im Rahmen der Gesetze bei den Zinsen entgegenkommen», warb Gunnar Pohl, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern.
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 waren in Mecklenburg-Vorpommern laut Wirtschaftsministerium rund 36.000 Soforthilfe-Anträge im Gesamtumfang von rund 322 Millionen Euro bewilligt worden. Das Geld sollte helfen, dass Firmen ohne Einnahmen im ersten Lockdown weiterhin Miete und Energie bezahlen konnten. Die dann während des Soforthilfebezugs erzielten Einnahmen werden gegengerechnet. Im Ergebnis fordert das Land laut Wirtschaftsministerium 230 Millionen Euro zurück. Das entspricht 71,4 Prozent der ausgereichten Hilfen.
Handwerkskammern konstatieren Vertrauensverlust in Politik
Die Handwerkskammern sehen nach eigenen Angaben den Kern des Problems in der Kommunikation der Bundesregierung gegenüber den Unternehmern. «In der turbulenten Corona-Zeit ist bei etlichen betroffenen Unternehmern der Eindruck entstanden, es handele sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, auch wenn man dazu rechtlich auch eine andere Auffassung vertreten kann», heißt es in der Mitteilung. Bei vielen Betroffenen sei so ein erheblicher Vertrauensverlust in die Politik entstanden.