Von den Corona-Soforthilfen im Frühjahr 2020 fordert das Land Mecklenburg-Vorpommern über 70 Prozent von den Unternehmen zurück. Seinerzeit wurden laut Wirtschaftsministerium rund 36.000 Anträge für eine Summe von rund 322 Millionen Euro bewilligt. Das Geld sollte helfen, dass Firmen ohne Einnahmen im ersten Lockdown weiterhin ihre Kosten wie Mieten und Energierechnungen bezahlen konnten.
Im Mai endete dieser erste Lockdown und die Menschen gingen wieder zum Friseur oder ins Restaurant. Die während des Soforthilfebezugs erzielten Einnahmen werden gegengerechnet. Im Ergebnis fordert das Land laut Wirtschaftsministerium 230 Millionen Euro zurück. Das entspricht 71,4 Prozent.
Wer keine Angaben macht, muss Zinsen zahlen
Manche Unternehmen müssen auch Zinsen zahlen, etwa wenn sie bis zum 30. September 2024 nicht erklärt haben, wie hoch ihre Einnahmen im Zeitraum der Soforthilfe waren. Wie viele Zinsen das sind, konnte das Ministerium zunächst nicht mitteilen.
Ein Sprecher von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) teilte mit, von den 36.000 Antragstellern hätten sich bis zum 30. September rund 27.100 gemeldet. Das bedeutet, dass sich rund 9.000 Antragsteller nicht gemeldet haben. «Der überwiegende Teil der eingehenden Zinszahlungen wird an den Bund zurückfließen», hieß es vom Ministerium.
Kritik von der Wirtschaft
Die Wirtschaft kritisiert das Vorgehen der Landesregierung. MV-Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz bemängelte im NDR, das Landesförderinstitut habe die Briefe schon vor Ablauf der Frist verschickt und nicht abgewartet, ob weitere Erklärungen eingehen. Außerdem seien die verlangten Zinsen auf die Rückforderungen zu hoch. Für beispielsweise 9.000 Euro würden 1.500 Euro verlangt.
In einer ohnehin angespannten Konjunkturlage sei das wenig unternehmerfreundlich, so Schwarz im NDR. Er riet betroffenen Unternehmen zum Widerspruch. Im Pandemiejahr 2020 habe das Land zugesagt, dass die Hilfen unkompliziert ausgezahlt würden. Sie seien als Ausgleich für eine staatlich angeordnete Zwangsschließung gedacht gewesen.
«Hartes Vorgehen des Wirtschaftsministeriums»
Der Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin bezeichnete das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums MV als hart. Es führe zu Kopfschütteln und bei den Betroffenen zu dem Gefühl, sich dem Staat hilf- und machtlos ausgeliefert zu sehen. Viele Unternehmer hätten lange mit der Abrechnung gezögert, weil das Verfahren unklar gewesen sei und sie vollmundige Versprechen der Politik zur Zeit der Corona-Lockdown-Phase ernst genommen hätten. Hinzu komme, dass bei vielen Betroffenen aktuell die Mittel schlicht nicht vorhanden seien, um die Hilfe zurückzuzahlen. Oftmals handele es sich dabei um vermeintlich kleine Beträge, 3.800 oder 4.500 Euro.
Der erste Corona-Lockdown begann am 22. März 2020. Ab Anfang Mai durften Schritt für Schritt Dienstleistungsbetriebe wie Friseure und Kosmetiker, etwas später auch Hotels und Museen wieder öffnen. Sie unterlagen weiterhin Hygienevorschriften. So durften Hotels längere Zeit nur teilweise belegt werden. Die Corona-Soforthilfe konnte für bis zu fünf Monate beantragt werden.