Bei einer bundesweiten Kontrolle im Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße hat der Zoll in Nord-, Ost und Mittelhessen 88 Arbeitgeber überprüft. Dabei befragten 100 Zöllner am Donnerstag mehr als 270 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen, wie das Hauptzollamt Gießen mitteilte. Die Prüfungen erfolgten demnach unter anderem in Wäschereien, Friseurgeschäften, Kosmetikstudios und Gastronomiebetrieben. Der Zoll kontrollierte den Angaben zufolge dabei insbesondere, ob die Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten und die im Gesetz vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen.
In acht Fällen seien erste Hinweise auf Verstöße festgestellt worden, die nun weiter aufgeklärt werden müssten, teilte eine Sprecherin des Hauptzollamtes mit. Zudem seien insgesamt acht ausländische Arbeitskräfte zunächst festgenommen worden, weil sie die erforderlichen Arbeitspapiere nicht hätten vorlegen können. Gegen sie sei ein Strafverfahren eingeleitet worden. Über ihren weiteren Aufenthalt entscheide nun die jeweiligen Ausländerbehörden. Zudem werde gegen ihre Arbeitgeber ermittelt.
Die bundesweite Schwerpunktprüfung war den Angaben zufolge Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt beteiligten sich demnach 21 Mitgliedstaaten an der von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordinierten Maßnahme. Der Schwerpunkt lag demnach in Deutschland. Der Fokus habe vornehmlich grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit gegolten. Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren laut Mitteilung mehr als 3300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie seien von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet worden.