Die thailändische Regierung treibt Pläne voran, Glücksspiel in dem südostasiatischen Land zu legalisieren. Damit will sich das Land als führender Tourismus-Hotspot in der Region etablieren und zusätzliche Staatseinnahmen generieren. Die Regierungspartei Pheu Thai plant, die Einnahmen unter anderem in Bildung und öffentliche Gesundheit zu investieren, wie es am Wochenende in einer auf Facebook veröffentlichten Mitteilung hieß. Es gehe dabei nicht nur um Glücksspiele, sondern um die gesamte «Fun Economy», die unter anderem auch Sportveranstaltungen sowie die Konferenz- und Ausstellungsbranche umfasst.
Bangkok, Phuket und Chiang Mai
Schätzungen der Regierung zufolge könnte die Initiative bereits im ersten Jahr umgerechnet etwa 327 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen in die Kassen spülen. Als Standorte für die neue Unterhaltungsindustrie sind laut der Zeitung «Bangkok Post» neben der Hauptstadt Bangkok die größte Insel Phuket sowie Chiang Mai im Norden angedacht.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll zunächst ein politischer Ausschuss unter Vorsitz von Ministerpräsidentin Paetongtarn Shinawatra eingerichtet werden. Dieser wird für die Festlegung der Regeln für die Casinos verantwortlich sein.
Glücksspiel am Goldenen Dreieck
Bisher sind die meisten Arten von Glücksspiel in Thailand verboten. In Nachbarländern wie Laos und Myanmar werden hingegen allerorts riesige Casinokomplexe aus dem Boden gestampft - unter anderem rund um das berühmt-berüchtigte Goldene Dreieck im Grenzgebiet der drei Länder. Besonders dank wohlhabender Gäste aus China boomt die Branche.
Schon im März hatte eine Mehrheit der 500 Mitglieder des Repräsentantenhauses ein Gutachten unterstützt, das die Einrichtung legaler Spielbanken in großen Unterhaltungskomplexen empfahl. Ein Zeitplan wurde aber nicht bekannt.
Thailand unternimmt schon seit einiger Zeit Schritte, um mehr Besucher durch eine immer liberalere Gesetzgebung anzulocken. So war schon vor zwei Jahren Cannabis legalisiert worden. Erst im Juni hatte das Parlament den Weg zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe freigemacht.