17 Jahre nach dem Mord an einer Stewardess in Velbert bei Essen muss ein Auftragskiller die Tat nun mit lebenslanger Haft büßen. Das Landgericht Wuppertal folgte am Freitag mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte in dem aufsehenerregenden Cold-Case-Mordprozess argumentiert, der 58 Jahre alte Bekannte des Ehemanns des Opfers habe aus Heimtücke und Habgier gehandelt.
Der Verurteilte bestreitet die Tat. Sein Verteidiger hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
Der Auftragskiller war erst im vergangenen Jahr nach erneuter Auswertung von DNA-Spuren verhaftet worden. An der Leiche der 47-Jährigen waren sechs DNA-Treffer des Mannes entdeckt worden, etwa am Rücken sowie am rechten und am linken Arm des Opfers, wie eine Sachverständige des Landeskriminalamts NRW in dem Prozess ausgesagt hatte.
Das Landgericht kam in dem Verfahren zu der Überzeugung, dass der Verurteilte die Flugbegleiterin 2007 im Auftrag ihres Ehemanns umgebracht hatte, der nicht verkraften konnte, dass seine Frau sich von ihm getrennt hatte. Drei Tage nach dem Mord hatte sich der Ehemann im hessischen Bensheim erschossen.
Der damals minderjährige Sohn hatte die Leiche seiner Mutter entdeckt, als er aus der Schule kam. Viele Zeugen hatten ein negatives Charakterbild eines dominanten Vaters gezeichnet, der seinen Sohn «wie einen Hund gehalten» habe. Seine Frau sei nach der Trennung aufgeblüht.
Bei dem Verurteilten handelt sich um einen vorbestraften Gewalttäter aus dem hessischen Wetteraukreis. Wegen einer Serie von elf Überfällen auf Tankstellen hatte er eine Strafe von acht Jahren Haft verbüßt. Im Tatzeitraum 2007 soll er sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Seine DNA-Spuren an der Leiche hatte er damit erklärt, dass er die Frau damals am Boden liegend entdeckt und nach ihrem Puls gefühlt habe.
Der Fall um die 2007 getötete Claudia K. war lange ungeklärt geblieben. Der Mordfall wurde als «Cold Case» von Ermittlern neu aufgerollt, dank neuer DNA-Analysemethoden konnten sichergestellte Hautschuppen an der Leiche dem Angeklagten zugerechnet werden. Zudem hatten sich Zeugen gemeldet.