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Makah-Stamm darf wieder Grauwale jagen

Die Ureinwohner des Makah-Stamms in den USA durften zuletzt 1999 einen Grauwal erlegen. Tierschützer protestierten - mit Erfolg. Ein Gericht stoppte die Waljagd. Nun machen die Behörden eine Ausnahme.
Buckelwale
Die Ureinwohner des Makah-Stammes hatten jahreland von der Grauwaljagd gelebt. © ---/NOAA/AP/dpa

Die Ureinwohner des Makah-Stammes im US-Bundesstaat Washington dürfen nach jahrzehntelanger Pause ihre traditionelle Jagd auf Grauwale wieder aufnehmen. Die amerikanische Ozean- und Klimabehörde NOAA gab am Donnerstag (Ortszeit) eine entsprechende Sondergenehmigung für den indigenen Stamm im Nordwesten der USA bekannt.

Demnach darf der Stamm aus dem Pazifik-Küstendorf Neah Bay in einem Zeitraum von zehn Jahren bis zu 25 Grauwale für zeremonielle Zwecke und zur Selbstversorgung jagen.

Dabei müssen weitere Auflagen eingehalten werden. So dürfen etwa pro Jahr höchstens zwei bis drei Tiere getötet werden. Nach Angaben der Behörde wird der Bestand der Grauwale in der Region nach jüngsten Erhebungen auf rund 17.000 bis 21.00 Tiere geschätzt.

Die Indigenen hatten jahrhundertelang von der Grauwaljagd gelebt. Ein zwischen der US-Regierung und den Makahs bestehender Vertrag aus dem Jahr 1855 garantierte den Ureinwohnern ein Walfangrecht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts allerdings töteten nicht-indigene Walfänger so viele Tiere, dass die Art vom Aussterben bedroht war und später unter strengen Schutz gestellt wurde.

Heftige Proteste bei Jagd

Mit einer Sondergenehmigung der Internationalen Walfangkommission (IWC) nahm der Stamm 1999 die Jagd erneut auf und erlegte einen Grauwal. Von einem Zedernkanu aus schleuderten die Makahs damals Harpunen auf das Tier und töteten es dann mit einem Gewehrschuss. Die Jagd wurde von heftigen Protesten empörter Tierschützer begleitet, die auch vor Gericht zogen und einen Stopp erwirken konnten.

Der Stamm setzte seitdem seine Bemühungen um eine Jagderlaubnis fort und ging den Weg durch die Instanzen. Die jüngste Entscheidung der Ozean- und Klimabehörde räumt den Makahs nun ein Sonderrecht im Rahmen des Marine Mammal Protection Act (MMPA) zum Schutz von Meeressäugern ein.

© dpa
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