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Kretschmann verteidigt Aufweichen der Schuldenbremse

Im Bundestag stand die Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung, die für das schwarz-rote Milliarden-Finanzpaket nötig ist. Nun kommt es auf den Bundesrat an.
Bundesrat
Der Bundesrat entscheidet über das Milliarden-Finanzpaket. (Archivbild) © Monika Skolimowska/dpa

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat das Aufweichen der Schuldenbremse im Grundgesetz für das Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur verteidigt. Er wies im Bundesrat auf die sich dramatisch verändernde Sicherheitslage in der Welt hin. «Es geht um nicht weniger als die Selbstbehauptung Europas – sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch», sagte der Grünen-Politiker. Es gehe auch um die Selbstbehauptung unserer Werte und Prinzipien von Frieden, Freiheit und Demokratie. 

«Auf so eine außergewöhnliche Herausforderung kann man nicht mit gewöhnlichen Mitteln reagieren», sagte Kretschmann. Daher sei die geplante Grundgesetzänderung richtig. Mit Blick auf das 500-Milliarden-Programm für Investitionen in die Infrastruktur dankte der Ministerpräsident der Grünen-Bundestagsfraktion dafür, «dass sie das Finanzpaket wesentlich besser gemacht hat».

Zweidrittelmehrheit in der Länderkammer nötig

Zur Annahme der Grundgesetzänderung ist im Bundesrat wie zuvor schon im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Das sind 46 der insgesamt 69 Stimmen, über die die 16 Bundesländer verfügen. Es zeichnete sich bereits vor der Sitzung der Länderkammer ab, dass diese Mehrheit zustande kommen wird. 

Grundgesetz wird für Lockerung der Schuldenbremse geändert

Geplant ist, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert wird. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.

Außerdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen.

© dpa
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