Das Bundeskabinett hat die Voraussetzungen für eine Beteiligung von bis zu 25 deutschen Polizeikräften an einer EU-Mission am Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen geschaffen. Außerdem sollen bis zu 15 Polizeibeamte ins Westjordanland entsandt werden können, um dort als Berater beim Aufbau der Institutionen zu unterstützen, wie ein Sprecher des Innenministeriums mitteilte.
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Eine wichtige Frage ist dabei auch der Eigenschutz der Beamten. Da es sich um eine zivile Mission handelt, ist für den Einsatz - anders als bei einer Entsendung von Soldaten der Bundeswehr - keine Zustimmung des Bundestags notwendig.
Die Polizisten werden jetzt jedoch noch nicht nach Rafah oder ins Westjordanland geschickt. Grund ist die angespannte Lage vor Ort. Die Sicherheitslage sei «fragil, aber entwickelt sich positiv», sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Mit dem Kabinettsbeschluss sei nun aber die nationale Voraussetzung für eine deutsche Beteiligung geschaffen worden. Die Bundesregierung signalisiere damit: «Wir sind dabei.» Ziel des Einsatzes sei es auch, zu einer Stabilisierung der Waffenruhe beizutragen.
Der Grenzübergang in Rafah ist der einzige Grenzübergang des Palästinensergebiets, der nicht von Israel kontrolliert wird. Er war am 1. Februar wieder geöffnet worden. Seither konnten dort schwer verletzte Palästinenser zur medizinischen Behandlung ausreisen. Der Übergang wird auch für humanitäre Hilfslieferungen genutzt.
Auch Länder sollen Beamte entsenden können
An dem Einsatz können sich neben Bundespolizisten auch Polizisten aus den Ländern beteiligen. Für eine Entsendung von Polizisten und Polizistinnen aus den Ländern wäre nach Auskunft des Bundesinnenministeriums allerdings erst ein entsprechender Beschluss der Innenministerkonferenz erforderlich.
Zwischen 2005 und 2007 überwachten etwa 90 EU-Inspekteure für 19 Monate den Grenzverkehr zwischen Gaza und Ägypten in der Nähe des Ortes Rafah. Darunter waren damals bis zu zehn Bundespolizisten und fünf deutsche Zollbeamte. Allerdings sah der damalige Beschluss des Kabinetts, der die Grundlagen für den Einsatz regelte, keine Bewaffnung vor.
Seit Beginn einer Waffenruhe zwischen Israel und der islamistischen Hamas am 19. Januar ist es im Gazastreifen bereits mehrfach zu tödlichen Vorfällen gekommen.