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Haftstrafe nach Anschlag auf russische Nachrichtenagentur

Ein Sprengsatz wird im Keller eines Mehrfamilienhauses gefunden. Ein Putin-Gegner gerät unter Verdacht. Der seit Jahrzehnten in Berlin lebende Russe spricht von einer Intrige. Nun gibt es ein Urteil.
Prozess wegen versuchtem Brandanschlag gegen Nachrichtenagentur
Das Landgericht Berlin sprach den 56-Jährigen unter anderem des versuchten Mordes schuldig. (Archivbild) © Jörg Carstensen/dpa

Mehr als zwei Jahre nach einem versuchten Brandanschlag auf eine russische Nachrichtenagentur in Berlin ist ein Russe zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56-Jährigen unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge schuldig.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann im Frühjahr 2022 in dem Kellerschacht eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Steglitz, das unter anderem von Mitarbeitern einer russischen Nachrichtenagentur bewohnt wurde, einen Brandsatz angebracht. Absicht sei es gewesen, ein «brennendes Fanal zu setzen», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß.

Gericht: «politischer Aktivismus»

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Mann nicht töten. Für sein Ziel habe er aber mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. «Er wollte zeigen, dass russische Regimefreunde sich hier nicht sicher fühlen können.» Der Mann sei in seinem politischen Aktivismus kriminell geworden - «das muss strafrechtlich sanktioniert werden».

In der Nacht zum 24. April 2022 habe der Angeklagte eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) platziert. Sie wurde erst Tage später in dem Kellerschacht entdeckt und von Spezialisten des Landeskriminalamtes Berlin entschärft. «Es hat nicht funktioniert - glücklicherweise», so der Richter. Brandgutachter hätten später festgestellt, dass die Vorrichtung nicht funktionieren konnte und «objektiv ungefährlich» gewesen sei. Davon allerdings sei der Angeklagte nicht ausgegangen. Das zeige sein Online-Verhalten am Tag danach. Immer wieder habe er die Adresse des Hauses eingegeben und «etwas gesucht, was ihm Bestätigung gibt».

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Mitte Dezember 2022 festgenommene Russe hatte die Vorwürfe bestritten und behauptet, Opfer einer Intrige geworden zu sein. Man wolle ihm «etwas anhängen», erklärte er im Prozess. Der seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Mann machte in Berlin mit Protestaktionen gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine von sich reden. Im elfmonatigen Prozess hatte er erklärt, er wolle den russischen Präsidenten Wladimir Putin «nur mit legalen Mitteln» bekämpfen.

Der ehemalige Unternehmer wandte sich in den letzten Jahren zunehmend der politischen Situation in seiner Heimat zu, hieß es weiter im Urteil. Der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei ein Einschnitt in sein Leben gewesen. Im Internet habe er immer wieder von «brennen» gesprochen. Auch über das später betroffene Haus habe der Mann in sozialen Medien berichtet und erklärt, von dort werde «Krieg gegen uns alle» geführt. Es gebe weitere Indizien wie eine an einem Gaze-Band an der Brandvorrichtung sichergestellte DNA-Spur. «Wir sind überzeugt, dass es keinen Alternativtäter gibt», sagte Groß. Es habe sich um eine heimtückische Tat gehandelt.

Verurteilung auch wegen weiterer Straftaten 

Neben dem versuchten Brandanschlag wurden dem 56-Jährigen weitere Straftaten zur Last gelegt - diese seien im Kontext der Ermittlungen «aufgeploppt», hieß es. Das Gericht verurteilte den 56-Jährigen daher auch wegen Computerbetrugs, Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie. Er habe Corona-Soforthilfen in Höhe von 14.000 Euro erschlichen sowie die Stromleitung in seinem Wohnhaus in Berlin angezapft, begründete der Vorsitzende Richter. Das Gericht ordnete die Einziehung von insgesamt 16.200 Euro an.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten Freispruch vom Hauptvorwurf. Wegen der weiteren Anklagepunkte stellten sie keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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