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Große Begnadigungsaktion Bidens vor Abschied aus Amt

Ein US-Präsident hat die Befugnis, die Strafen von Tätern, die nach Bundesrecht verurteilt wurden, zu verkürzen, oder Verurteilte ganz zu begnadigen. Davon macht Joe Biden nun im großen Stil Gebrauch.
Joe Biden
Kurz vor seinem Abschied aus dem Weißen Haus kommt US-Präsident Joe Biden einer großen Zahl von Gnadengesuchen nach. © Mark Schiefelbein/AP/dpa

Wenige Wochen vor seinem Abschied aus dem Amt hat US-Präsident Joe Biden im großen Stil Begnadigungen für verurteilte Straftäter veranlasst. Das Weiße Haus teilte mit, Biden verkürze die Strafen von fast 1.500 Personen und begnadige 39 weitere - dies sei mehr als je zuvor an einem einzelnen Tag. 

Bei den rund 1.500 Straftätern handele es sich um Personen, die ihre Strafen seit der Corona-Pandemie im Hausarrest verbüßten und sich erfolgreich wieder in ihre Familien und Gemeinden integriert hätten. Bei den 39 Begnadigungsfällen gehe es um Verurteilungen wegen nicht gewalttätiger Straftaten. Das Weiße Haus veröffentlichte die Namen aller Betroffenen.

Ein US-Präsident hat die Befugnis, die Strafen von Tätern, die nach Bundesrecht verurteilt wurden, zu verkürzen, oder Verurteilte ganz zu begnadigen - auch nach Absitzen einer Strafe. Bei letzterem geht es etwa darum, mögliche Beschränkungen oder Sanktionen aufzuheben, die für ehemalige Straftäter gelten und deren Ansehen öffentlich zu rehabilitieren.

Begnadigungen zum Ende der Amtszeit durchaus üblich

Biden hatte in seiner Amtszeit bereits mehrfach Begnadigungen und Strafverkürzungen ausgesprochen. Es ist durchaus üblich, dass ein Präsident auch und gerade vor dem Abschied aus dem Amt von dieser Befugnis Gebrauch macht. Biden kündigte an, er werde in den kommenden Wochen weitere Gnadengesuche prüfen. Am 20. Januar scheidet der Demokrat aus dem Amt und übergibt dann an den Republikaner Donald Trump. 

Für besonderes Aufsehen hatte Biden gesorgt, als er Anfang Dezember entgegen vorheriger Aussagen seinen Sohn Hunter begnadigte. Der 54 Jahre alte Präsidentensohn hatte sich nach einem Schuldspruch wegen Verstößen gegen das Waffenrecht auch in einem zweiten Verfahren wegen verschiedener Steuervergehen schuldig bekannt. Sein Vater bewahrte ihn durch eine sehr weitreichende Begnadigung vor einer Haftstrafe - und vor potenzieller Strafverfolgung wegen möglicher anderer Vorwürfe.

© dpa
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