Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Übergabeprotokoll: Was, wenn nachträglich Schäden auffallen?

Bei der Wohnungsbegehung etwas übersehen? Ist das Übergabeprotokoll einmal erstellt und unterschrieben, kann es nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Ergänzungen können Rechtssicherheit schaffen.
Zwei Personen bei einer Wohnungsübergabe
War der Kratzer im Fußboden schon bei Einzug vorhanden? Ein Übergabeprotokoll kann Klarheit schaffen. © Christin Klose/dpa-tmn

Wer hat den Schaden in der Mietwohnung verursacht? Und wer muss daher für dessen Beseitigung aufkommen? Genau um solche Fragen zu klären, gibt es ein Übergabeprotokoll. Mieter und Vermieter tun gut daran, ein solches Protokoll beim Ein- und Auszug zu führen. Bei dessen Erstellung ist es wichtig, besonders sorgfältig vorzugehen. Denn später entdeckte Mängel können zu Problemen führen.

Grundsätzlich erkennen Mieter und Vermieter das Übergabeprotokoll mit ihrer Unterschrift als korrekt und vollständig an. Deshalb ist es schwierig, sich im Nachhinein über möglicherweise fehlende Informationen zu beschweren. «Die durch den Fehler benachteiligte Partei kann später nicht mehr beweisen, dass das Protokoll fehlerhaft ist», sagt Nico Bergerhoff, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Beide Parteien müssen Ergänzungen zustimmen

Das hat oftmals teure Folgen: Mieter müssen möglicherweise für Schäden zahlen, die sie nicht verursacht haben. Sie haben ja das Protokoll akzeptiert. Anja Franz vom Mieterverein München, rät Mieterinnen und Mietern daher ganz klar: «Wenn Fehler im Protokoll sind, darf der Mieter es nicht unterschreiben.» Ein gründlicher Check vor der Unterschrift ist unabdingbar. 

Zwar kann das Dokument bei hinterher entdeckten Mängeln sowohl auf Bitten des Mieters als auch auf Bitten des Vermieters nachträglich ergänzt werden. Die jeweils andere Seite muss jedoch mitspielen. Geht das in Ordnung, sollte die Änderung mit Datum versehen, von beiden Parteien unterzeichnet und zu den Akten genommen werden. Franz empfiehlt Mieterinnen und Mietern sicherheitshalber, dem Eigentümer darüber hinaus auch umgehend schriftlich zu melden, wenn nachträglich Probleme oder Schäden auftauchen. Umgekehrt gilt das auch.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Boris Becker und seine Mutter Elvira Becker
People news
Ex-Tennisprofi Boris Becker trauert um Mutter Elvira
Marius Borg Hoiby
People news
Mette-Marits Sohn Marius eine Woche lang in U-Haft
Rod Stewart
Musik news
Rod Stewart deutet Ende großer Welttourneen an
Google
Internet news & surftipps
US-Regierung: Google muss Chrome-Browser verkaufen
App Threads auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Bei Threads kann man nun auch selbst Feeds erstellen
Bezahlsystem EPI
Internet news & surftipps
Europäische Banken machen Bezahlangebot Wero attraktiver
Verhandlung im „Sommermärchen-Prozess“
Fußball news
Wende in Sommermärchen-Prozess: Niersbach soll aussagen
Morgendlicher Berufsverkehr bei Schnee
Job & geld
Winterwetter: Was droht, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?