Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Private Ladekosten für Dienstwagen steuerlich absetzen

Wer seinen Dienstwagen mit E-Motor gelegentlich zu Hause lädt, kann die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Spielt der Arbeitgeber nicht mit, muss es die Steuererklärung richten.
Elektroauto an einer Ladesäule
Schon gewusst? Stromkosten, die Beschäftigten entstehen, wenn sie ihr E-Auto daheim laden, kann der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfrei erstatten. © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung? Wer in der glücklichen Situation ist, dieses Auto auch privat oder zumindest für den Arbeitsweg nutzen zu können, erzielt dadurch einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Aber wussten Sie, dass Sie dieser Steuerlast bestimmte eigene Ausgaben für das Firmenfahrzeug gegenrechnen können? Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Gerade bei E-Autos oder Hybrid-Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Batterie des Fahrzeugs gelegentlich zu Hause laden. Die Stromkosten, die Beschäftigten dabei entstehen, kann der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfrei erstatten. Weil die Ermittlung der Kosten - zum Beispiel, wenn die Wallbox keinen separaten Stromzähler hat - nicht ganz einfach ist, dürfen Arbeitgeber in diesen Fällen auch Pauschalbeträge von 30 (E-Auto) beziehungsweise 15 Euro (Hybrid-Fahrzeug) erstatten.

Die Pauschalen erhöhen sich entsprechend auf 70 beziehungsweise 35 Euro, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber haben und ihnen auch keine Ladekarte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Erstattet der Arbeitgeber weder die tatsächlich entstandenen Kosten noch die steuerfreien Pauschalen, können Beschäftigte die Aufwendungen selbst im Rahmen der Steuererklärung geltend machen und möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückverlangen. 

Um dem Finanzamt den Posten glaubhaft machen zu können, bietet es sich laut BVL an, eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzuhalten, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auf eigene Kosten auflädt und keine Tankkarte zur Verfügung gestellt wird.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Elton John (l) und David Furnish
Musik news
Elton John und Ehemann starten ins zweite Ehe-Jahrzehnt
Berlinale-Leiterin Tricia Tuttle
Kultur
Neue Chefin, neues Festival? Das bringt die Berlinale 2025
Berlinale
Kultur
Tickets bei Berlinale werden teilweise etwas teurer
Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg
Internet news & surftipps
Tesla rechnet in Deutschland mit einem Plus
Elon Musk und Donald Trump
Internet news & surftipps
Trump: Musk übernimmt nicht die US-Präsidentschaft
Bei Spotify Musik hochladen: So veröffentlichst Du eigene Songs
Handy ratgeber & tests
Bei Spotify Musik hochladen: So veröffentlichst Du eigene Songs
VfL Bochum - 1. FC Heidenheim
Fußball news
Bochum geht mit «gutem Gefühl» in die Pause
Zerbrochene Christbaumkugel liegt auf dem Boden
Gesundheit
Ärger unter dem Tannenbaum: Was tun, wenn's kracht?