Wer Arbeitslosengeld (ALG) bezieht, darf nebenher kaum eigene Einnahmen haben. Der Freibetrag liegt bei 165 Euro im Monat. «Liegt man darüber, wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt», sagt Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit. «Mit Werbungskosten kann man den Freibetrag aber noch erhöhen.»
Ein Beispiel: Sie verdienen 250 Euro im Monat und haben dafür Fahrtkosten von 25 Euro. Der Freibetrag erhöht sich somit um die 25 Euro Fahrtkosten auf insgesamt 190 Euro. Der tatsächliche Verdienst liegt damit immer noch 60 Euro über dem zulässigen, daher wird das Arbeitslosengeld exakt um diesen Betrag gekürzt.
Achtung außerdem bei der Zeit: Während des Bezugs von ALG darf die wöchentliche Arbeitszeit nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche betragen. «Sind es 15 Stunden oder mehr, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und bekommen auch kein Arbeitslosengeld mehr», so die BA-Sprecherin.