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Rentenversicherung widerspricht Schauspielerin Jacob

Eine Fernsehschauspielerin klagt über extrem hohe Rentenbeiträge und niedrige Ansprüche, so wie ihr gehe es vielen in der Branche. Die Rentenversicherung widerspricht ihren Zahlen.
Schauspielerin Katerina Jacob
Katerina Jacob möchte auf niedrige Rentenansprüche von Schauspielern aufmerksam machen. (Archivbild) © Marcus Brandt/dpa

Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht TV-Darstellerin Katerina Jacob, die sich in einem Interview über hohe Renten-Einzahlungen und einen niedrigen Rentenanspruch beklagt hatte. Die 66 Jahre alte Darstellerin («Der Bulle von Tölz») hatte gesagt, dass sie in rund 50 Jahren im Fernsehgeschäft 800.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt und jetzt nur Anspruch auf monatlich 1.435 Euro habe. Über diese Äußerungen, die die Produktion der ARD-Vorabendserie «Watzmann ermittelt» verbreitet hatte, hatte am Dienstag auch die Deutsche Presse-Agentur berichtet.Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) wies Jacobs Darstellung zurück: Eine Einzahlung in Höhe von 800.000 Euro könne die Schauspielerin nicht geleistet haben. «Unterstellt, in den letzten 45 Jahren wurden immer Beiträge aufgrund eines Verdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt, entspricht dies ca. 510.000 Euro. Daraus würde sich derzeit eine Rente von rund 3.400 Euro brutto ergeben», erklärte die Rentenversicherung am Freitag.

«Zu lange Zeiten, in denen wir nicht drehen»

Katerina Jacob, die an diesem Mittwoch in einem Gastauftritt in der ARD-Vorabendserie «Watzmann ermittelt» zu sehen war, hatte ihre niedrige Rente nach vielen Jahren im Geschäft mit «langen Zeiten, in denen wir nicht drehen», erklärt. Schauspieler kämen so oft nicht auf die erforderlichen Rentenpunkte. 

Dazu erklärte die Deutsche Rentenversicherung, Schauspieler seien zwar selten durchgängig beschäftigt. «Oft folgen auf ein gut bezahltes Engagement Zeiten ohne Beschäftigung in denen keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.» Gleichzeitig gelte: «Auch wenn hohe Verdienste erzielt werden, werden hierfür nicht unbegrenzt Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung können nur für Verdienste bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt werden» - die von Jacob genannte Summe von 800.000 Euro an Beiträgen könne deshalb nicht aufgelaufen sein.

Damit konfrontiert schrieb Jacob auf Anfrage: «Ich habe immer Höchstbeiträge eingezahlt, aber komme aufgrund von Fehlzeiten nicht auf die Höchstrente.» So gehe es vielen im Schauspieler-Beruf. «Aber ich habe mich seit jungen Jahren hervorragend abgesichert und bin nicht von der Rente abhängig.» Mehr wolle sie dazu nicht sagen.

© dpa
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