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Anwälte von Blatter und Platini fordern erneuten Freispruch

Im FIFA-Berufungsprozess in Muttenz geht es um einen Millionendeal zwischen Joseph Blatter und Michel Platini. Erstinstanzlich waren die beiden früheren Fußball-Bosse freigesprochen worden.
Prozess gegen Blatter und Platini
Prozess gegen Blatter und Platini
Prozess gegen Blatter und Platini

Im Berufungsprozess um einen vermeintlichen mündlichen Millionendeal zulasten des Fußball-Weltverbandes haben die Verteidiger des früheren FIFA-Chefs Joseph Blatter und des ehemaligen UEFA-Bosses Michel Platini erwartungsgemäß für eine Bestätigung des erstinstanzlichen Freispruchs plädiert. Die Bundesanwaltschaft hatte am Tag zuvor beim Prozess in Muttenz Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung für die beiden Funktionäre gefordert.

Hintergrund ist die Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken, die Blatter als FIFA-Chef 2011 an Platini angewiesen hatte. Nach Angaben der beiden handelt es sich um ein ausstehendes Honorar für frühere Beratertätigkeiten. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt dies. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach Blatter und Platini 2022 frei, aber die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Das Urteil wird am 25. März erwartet.

Freispruch im Jahr 2022

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte beide 2022 «in dubio pro reo» freigesprochen - im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Gericht nicht überzeugen können, dass das Geld in Wirklichkeit nicht für vergangene Beratertätigkeiten Platinis gezahlt wurde. 

«Motiv für das vorliegende Strafverfahren war einzig und allein, Platini als Präsidenten der FIFA zu verhindern», sagte Dominic Nellen, der Anwalt des Franzosen. Dieses Ziel sei erreicht worden. Laut Nellen habe die FIFA und ihr Chef Gianni Infantino alles dafür getan, damit die Bundesanwaltschaft Platini als potenziellen Chef des Fußball-Weltverbandes verhindere.

Auch für Blatters Anwalt Lorenz Erni ist nur eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz akzeptabel. «Etwas anderes als ein Freispruch kommt auch im Berufungsverfahren nicht in Frage», sagte der Verteidiger. Es grenze an «Böswilligkeit», seinem Mandanten zu unterstellen, er habe einfach «mir nichts, dir nichts» zwei Millionen überwiesen, sagte Erni.

© dpa
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