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Klimaaktivisten nach Abseilaktion an A4 vor Gericht

Dreieinhalb Jahre nach einer waghalsigen Aktion an der Autobahn 4 müssen sich fünf Klimaaktivisten vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den vier Männern und einer Frau zum Prozessauftakt am Freitag Nötigung vor. Zwei Männer hatten sich am 27. November 2020 von einer Brücke über der Autobahn 4 in Höhe des Dreiecks Dresden-West abgeseilt. Die Polizei hatte die A4 ab morgens gegen 8 Uhr für rund fünf Stunden voll gesperrt, es kam zu Verkehrsbehinderungen mit mehreren Kilometern Stau.
Justizzentrum Dresden
Ein Schild mit Richtungspfeil zum Amtsgericht steht vor dem Justizzentrum Dresden. © Robert Michael/dpa

Die beiden Männer an den Seilen, die meterhoch über der Straße baumelten, wurden von einem Spezialeinsatzkommando mit Experten der Höhenrettung mittels einer Hebebühne geborgen.

Einer der Angeklagten erklärte, man habe mit der Aktion Aufmerksamkeit erzielen wollen. Er habe das Abseilen für ein wirkungsvolles Mittel gehalten, jedoch weder den Verkehr behindern noch jemanden stören wollen. Vorbild sei eine ähnliche Aktion der Umwelt-Initiative Robin Wood in Berlin gewesen, wo sich im September 2019 mehrere Menschen über der A100 abgeseilt hätten. Die Berliner Polizei habe die Autobahn nicht gesperrt, sondern den Verkehr weiterrollen lassen, so der 44-Jährige. Er habe nicht damit gerechnet, dass die Dresdner Polizei die A4 sperren würde. Zu den Vorwürfen machten die Angeklagten keine weiteren Angaben.

Die Verteidiger sind der Auffassung, dass die Aktion ihrer Mandanten nicht strafbar sei, weil es sich um eine politische Versammlung gehandelt habe.

Die beiden Abgeseilten klagen derzeit auch vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen den Freistaat Sachsen, weil sie die Rechnung des Polizeieinsatzes - nach Angaben der Verteidigung rund 3000 Euro - zahlen sollen.

Aufgrund zahlreicher Anträge der Verteidiger und Angeklagten kam es zum Prozessauftakt zu erheblichen Verzögerungen. So wurde mehrfach gefordert, das Verfahren auszusetzen und etwa die Akten des Verwaltungsgerichtsverfahrens beizuziehen. Der Vorsitzende Richter lehnte sämtliche Anträge ab. Die lange Dauer des Strafverfahrens wurde mit der Überlastung der Gerichte begründet. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

© dpa
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