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Medizinischer Dienst: 126 Behandlungsfehler vergangenes Jahr

Bei fehlerhaften Behandlungen sind vergangenes Jahr Dutzende Patienten in Rheinland-Pfalz zu Schaden gekommen. Der Medizinische Dienst fordert mehr Transparenz.
Chirurgie - OP-Zentrum
Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr 126 Fälle von Behandlungsfehlern in Rheinland-Pfalz verzeichnet. (Symbolbild) © Frank Molter/dpa

Der Medizinische Dienst in Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr 126 Behandlungsfehler bei Patientinnen und Patienten registriert. 466 Fälle wurden überprüft, bei 27,1 Prozent bestätigte sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, wie eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes in Alzey mitteilte. 

In 93 Fällen, also jedem fünften untersuchten Fall, war der Behandlungsfehler ursächlich für den Schaden. Nur in diesen Fällen haben Patientinnen und Patienten auch Aussicht auf Schadenersatz, wie es hieß. Bei mehr als 70 Prozent der untersuchten Fälle konnten Gutachter dagegen keinen Behandlungsfehler feststellen.

Die Zahlen spiegeln nach Angaben des Medizinischen Dienstes nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da diese bei der Behandlung in Deutschland nicht zentral erfasst würden.

Meldepflicht gefordert

Im Interesse der Patientinnen und Patienten setze sich der Medizinische Dienst seit Jahren für mehr Transparenz und eine systematische Verbesserung der Patientensicherheit ein. Im Fokus stünden dabei besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Behandlungsfehler. Dazu zählen etwa die Verwechslung von Patienten, die Verwechslung von Medikamenten oder die Verwechslung von Körperseiten bei Eingriffen, aber auch zurückgebliebenes OP-Material im Körper.

Für solche Fehler sollte eine Meldepflicht eingeführt werden, weil man daraus systematisch Präventionsmaßnahmen ableiten und so die Patientensicherheit verbessern könne, sagte Jürgen Koehler, Vorstandsvorsitzender der Organisation in Rheinland-Pfalz. Solche Fehler zeigten etwa, dass Sicherheitsvorkehrungen wie Checklisten und Markierungen von Patienten vor Eingriffen nicht angewendet würden, hieß es weiter.

Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er überprüft die Qualität in Pflegeheimen und Krankenhäusern und ist auch für Einzelfallbegutachtungen von Versicherten zuständig. 

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten sich Betroffene zunächst an ihre Krankenkasse wenden, hieß es. Diese könne dann den Medizinischen Dienst anweisen, ein Gutachten zu erstellen, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht habe. Den Versicherten entstehen dadurch keine Kosten.

© dpa
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