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Kontrahenten im Streit an Karneval Ohrmuschel abgebissen

Im Kölner Straßenkarneval geraten im Februar 2022 zwei Männer aneinander. Am Ende fehlt dem 24-Jährigen ein Ohr. Abgebissen wurde es von einem 28-Jährigen. Das Gericht zeigte sich fassungslos.
Justizzentrum Köln
Der Eingang zum Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrum Köln Luxemburger Straße. © Thomas Banneyer/dpa

Köln (dpa/lnw) — Weil er bei einem Streit an Karneval seinem Kontrahenten die linke Ohrmuschel abbiss, hat das Kölner Amtsgericht am Dienstag einen 28 Jahre alten Mann aus Hagen schuldig gesprochen. Der Mann wurde nach rund siebenstündiger Verhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. «Angesichts der Tat bleibt beim Gericht relativ große Fassungslosigkeit zurück», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. .  

Wieso es genau zu einer Schlägerei an Weiberfastnacht 2022 zwischen dem Angeklagten, dem späteren Opfer sowie weiteren Beteiligten auf den Uni-Wiesen gekommen war, konnte das Verfahren nach mehr als zwei Jahren seit dem Vorfall nicht mehr aufklären - trotz Aussagen von zehn Zeugen. Während der 24 Jahre alte Nebenkläger behauptete, er habe nur eine Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten und dem Angeklagten deeskalieren wollen, gab der 28-Jährige an, er sei von dem 24-Jährigen sehr kraftvoll umklammert worden. Die Umklammerung sei so fest gewesen, dass er sich nicht anders zu helfen gewusst habe, als dem Kontrahenten ins Ohr zu beißen. «Es war aber nicht meine Absicht, das Ohr abzubeißen. Um Gottes willen», sagte der 28-Jährige, der sich in dem Prozess bei dem Nebenkläger entschuldigte. 

Das Ohr des 24-Jährigen konnte in einer ersten Operation vor einem halben Jahr mit eigenem Knorpel aus den Rippen des Mannes rekonstruiert werden. Der Nebenkläger teilte vor Gericht aber mit, dass er sich im Laufe dieses Jahres einer zweiten Operation unterziehen müsse. «Aber erst mal bin ich sehr, sehr happy, dass ich mein Ohr wieder habe», sagte der 24-Jährige im Zeugenstand. Vor allem habe er nach der Tat psychisch unter seiner Entstellung gelitten.«Ich konnte mich lange nicht mehr im Spiegel angucken», sagte der Nebenkläger.

Neben dem 28-Jährigen waren noch drei weitere Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mitangeklagt. Die Verfahren gegen sie wurden aber eingestellt, weil kein schuldhaftes Verhalten festgestellt werden konnte. Neben der Bewährungsstrafe stellte das Gericht eine Schadensersatzpflicht des Angeklagten gegenüber dem Nebenkläger fest. Diese wurde aber nicht beziffert, sondern wird noch in einem Zivilprozess festgestellt werden müssen.  

© dpa
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