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Anklage gegen Jugendliche nach tödlicher Attacke vor Kiosk

In der Nacht wird ein Mann angegriffen und noch gegen den Kopf getreten, als er bereits am Boden liegt. Er stirbt in einer Klinik. Jetzt steht die Anklage. Ein dritter Mann war doch nicht beteiligt.
Das Landgericht Paderborn
Das Landgericht Paderborn muss über die Zulassung der Anklage gegen zwei Jugendliche entscheiden. (Foto Archiv) © Friso Gentsch/dpa

Rund dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen 30-Jährigen vor einem Kiosk in Paderborn hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Tatverdächtige erhoben. Die Ermittler werfen dem 16-Jährigen und einem 18-Jährigen gemeinschaftlichen Totschlag vor, wie die Behörde mitteilt. Nach der Auswertung von Zeugenaussagen und Videoaufnahmen waren die beiden an dem Streit am 1. Mai beteiligt. Sie hatten sich nach einer Öffentlichkeitsfahndung selbst bei der Polizei gestellt. 

Auch nach einem dritten Tatverdächtigen war gesucht worden. Die Ermittlungen gegen ihn aber wurden laut Mitteilung eingestellt. Er war demnach nicht beteiligt. «Aufgrund der von Zeugen beschriebenen und teilweise videografierten, brutalen Tatausführung geht die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift davon aus, dass die Tatverdächtigen mit Tötungsvorsatz handelten», heißt es in der Mitteilung. 

Tatverdächtige sitzen in U-Haft

Laut früheren Angaben handelt es sich bei dem 18-Jährigen um einen Tunesier und um einen 16 Jahre alten Marokkaner. Beide sitzen in Untersuchungshaft und äußern sich laut Staatsanwalt Kai Uwe Waschkies nicht zu den Tatvorwürfen. 

Das Opfer, ein 30 Jahre alter Mann, war in der Nacht zum 1. Mai erst durch Schläge und später Tritte gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt worden. Der Mann erlag später seinen schweren Verletzungen. Die Tritte waren ihm zugefügt worden, als er bereits am Boden lag.

Gegen den 18-Jährigen gebe es weitere Tatvorwürfe mit gefährlicher Körperverletzung auf Paderborner Stadtgebiet, die jetzt ebenfalls angeklagt seien, so die Staatsanwaltschaft. Über die Zulassung muss das Landgericht Paderborn entscheiden. 

© dpa
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