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Woidke fordert Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Kurz vor der Landtagswahl schlägt Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke deutliche Worte in der Migrationspolitik an - und geht damit auch auf Distanz zur Linie des Bundeskanzlers.
Dietmar Woidke
Dietmar Woidke fordert schnelle Lösungen in der Migrationsdebatte. © Soeren Stache/dpa

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) fordert Geflüchtete zurückzuweisen, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind. «Dass wir Asylbewerber, für die ein anderes Land zuständig ist, hereinlassen und dann nicht mehr abschieben können, ist ein Irrsinn, den kein Bürger mehr versteht», sagte Woidke dem Nachrichtenportal «t-online». 

Auf die Frage, ob die Forderung nach Zurückweisung von Asylbewerbern mit der Bundes-SPD abgestimmt worden sei, antwortete Woidke: «Wir fordern das in Brandenburg schon lange. Ich erwarte von der Bundesebene, dass sie jetzt zügig Entscheidungen trifft.»

«Die Menschen erwarten, dass wir jetzt Lösungen finden»

Rechtlichen Bedenken entgegnete Woidke: «Die Wahrheit ist doch, dass die Dublin-Verordnung auch von anderen EU-Ländern kaum mehr angewendet wird. Die Menschen erwarten, dass wir jetzt Lösungen finden.» Menschen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, würden kein Asylrecht erhalten, führte der Ministerpräsident aus. «Wir müssen geltendes Recht durchsetzen.» Man gelange in Deutschland «langsam an die Belastungsgrenze».

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte die Diskussion um Zurückweisungen zuletzt forciert und die Gespräche mit Vertretern der Ampel-Koalition und der Länder zum Thema Migration am Dienstag nach einer zweiten Runde für gescheitert erklärt. 

Nach Einschätzung der Bundesregierung wären die von CDU und CSU geforderten weitreichenden Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen europarechtlich nicht zulässig. Stattdessen möchte sie das Verfahren für sogenannte Dublin-Überstellung beschleunigen. 

Dabei geht es um die Rücknahme Schutzsuchender durch jene europäischen Länder, die für die Bearbeitung ihrer Asylverfahren zuständig sind - in der Regel jene Staaten, in denen jemand zuerst europäischen Boden betreten hat.

© dpa
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