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Gericht: Verkehrsberuhigung nur bei erhöhter Gefahr

Durchgangsstraßen dürfen in Berlin nur bei besonderen Gefahren für die Verkehrssicherheit gesperrt werden. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Damit hat sich ein Autofahrer im Eilverfahren erfolgreich gegen Poller in einer Straße in Pankow gewehrt. Das Bezirksamt muss laut Gericht die Sperrung aufheben und Verkehrsschilder entfernen, die auf den «Kiezblock» hinweisen. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. (Az. VG 11 L 316/23)
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Das Bezirksamt hatte laut Gericht im August 2023 die Sperrung der Nebenstraße im Ortsteil Rosenthal eingerichtet, die die Verkehrsadern Schönhauser Straße und Friedrich-Engels-Straße verbindet. Hintergrund war ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung. Diese sah vor allem Kinder auf dem Weg zur Kindertagesstätte oder zur Schule gefährdet.

Ein Autofahrer wehrt sich gegen die Entscheidung - und erzielte zumindest im Eilverfahren einen Erfolg. Aus Sicht der Richter hat der Bezirk keine erhöhte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer dargelegt - beispielsweise durch aktuelle Verkehrs- oder Unfallzahlen. Auch ein erhöhtes Risiko für die Anwohner vor Lärm und Abgasen sei nicht ersichtlich. Im Nesselweg gelte bereits Tempo 30. Diese Begrenzung werde mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 22 Kilometer pro Stunde weitgehend eingehalten, so die Richter.

Die Initiatoren des «Kiezblock»-Konzepts sehen in der Entscheidung keine Auswirkungen auf ihre Projekte. «Die Poller am Nesselweg sind eine Einzelaktion und verwaltungstechnisch unsauber umgesetzt», teilte eine Sprecherin mit. Ein «Kiezblock» bestehe nicht nur aus Pollern, betonte die Initiative. Eine Durchgangssperre sei nur eine von vielen Maßnahmen eines städtebaulichen Konzepts, um den Fuß- und Radverkehr sicherer und Stadtviertel lebenswerter zu machen.

© dpa
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