Das Europaparlament macht den Weg für weitere Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron frei. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, die Immunität Bystrons aufzuheben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk.
Wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments hervorgeht, sind in dem Beitrag Politiker - unter anderem Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung - abgebildet, wie sie in verschiedenen Situationen den rechten Arm heben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft entsteht bei einem objektiven Nutzer durch die Collage der Eindruck, die Politiker zeigten den Hitlergruß. Bystron wird beschuldigt, das zumindest stillschweigend akzeptiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben.
Bystron kritisiert Ermittlungen
Wegen der Ermittlungen hatte der Bundestag, dem Bystron damals angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben. Da der AfD-Politiker mittlerweile Europaabgeordneter ist, war das Strafverfahren gegen ihn vorläufig ausgesetzt worden, da nun das EU-Parlament ebenfalls seine Immunität aufheben musste.
Über ein Jahr lang habe das Foto niemanden gestört, teilte Bystron auf Anfrage mit. «Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte darin die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam ein Verfahren gegen mich», sagte er.
Weitere Ermittlungen wegen Bestechungsverdacht
Gegen Bystron gibt es noch weitere Vorwürfe. Im Zuge von Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen wurde ebenfalls beantragt, die Immunität des Politikers aufzuheben. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.
Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Wann das Parlament über die Aufhebung der Immunität in diesem Fall entscheidet, steht nicht fest.