Zum juristischen Streit um eine Schmerzensgeldzahlung zwischen einem Missbrauchsopfer und dem katholischen Bistum Hildesheim hat das Landgericht Hildesheim eine mündliche Verhandlung für den 8. November (11.00 Uhr) angesetzt. Ein Gerichtssprecher bestätigte entsprechende Medienberichte.
Das Opfer, das zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt war, fordert vom Bistum Hildesheim Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Außerdem soll das Bistum alle künftigen materiellen Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Rentenverringerungen ersetzen. Das Bistum hatte die Abweisung der Klage beantragt, es sieht die Vorwürfe als verjährt an.
Dem Betroffenen waren Leistungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Höhe von 50.000 Euro zuerkannt worden. Er hatte früheren Mitteilungen zufolge diese Zahlungen aber als eher bagatellisierend empfunden und will den Missbrauch als schweren Fall gewertet wissen, welcher eine Zahlung von mehr als 50.000 Euro mit sich bringt.
Im Juni 2023 hatte das Kölner Landgericht einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht wurde. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art.