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Gräfe gegen DFB: Berufungsverhandlung verschoben

Der frühere Spitzenreferee Manuel Gräfe hat im ersten Prozess gegen den DFB wegen Altersdiskriminierung einen Teilerfolg errungen. Der Rechtsstreit zieht sich weiter in die Länge.
Manuel Gräfe
Termin wieder verschoben: Gräfe in Wartestellung © Boris Roessler/dpa

Die Berufungsverhandlung über eine Schadensersatzforderung des ehemaligen Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund ist erneut verschoben worden. Der an diesem Donnerstag geplante Termin wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abgesagt. «Der Termin wurde aufgehoben, weil die Klage erweitert worden ist», sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. 

Ein fälliger Vorschuss sei bisher nicht eingegangen beziehungsweise nicht für ihn gebürgt worden. Ein Gerichtskostenzuschuss ist bei Zivilprozessen fällig und wird je nach Ausgang der Klage wieder zurückbezahlt. 

Ein neuer Termin stehe noch nicht fest. Aus dem gleichen Grund war bereits im Juni die Verhandlung verschoben worden. Gräfe hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen. 

Ex-Bundesliga-Referee will Verdienstausfall 

Im Januar 2023 hatte das Landgericht Frankfurt dem heute 51 Jahre alten Ex-Schiedsrichter im Rechtsstreit mit dem DFB eine Entschädigung in Höhe von 48 500 Euro wegen einer Altersdiskriminierung zugesprochen. Die Verhandlung hatte im November zuvor stattgefunden. Der Berliner war gegen dieses Urteil dennoch in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/22 in Höhe von 190 000 Euro nicht zugesprochen hatte. 

Die Abweisung des Klagepunkts wurde damit begründet, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees «keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen» gehabt hätte. Wie Gräfe hatte auch der DFB Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.

Redaktionshinweis: Im 4. Absatz, 1. Satz wurde die Altersangabe von 50 auf 51 korrigiert und das Datum geändert.

© dpa
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