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Vier Männer sollen 15-Jährigen aus Rache getötet haben

Weil er eine belastende Aussage in einem Drogenprozess vor dem Amtsgericht gemacht haben soll, soll ein Jugendlicher in Köln von vier Männern ermordet worden sein. Jetzt hat der Prozess begonnen.
Jugendlicher tot am Kölner Hafen gefunden
Vier junge Männer müssen sich vor dem Kölner Landgericht in einem Mordprozess verantworten. (Archivbild) © Sascha Thelen/dpa

Vier junge Männer sollen im März einen 15-Jährigen mit Waffengewalt vor einer Kneipe in Köln entführt und wenig später getötet haben. Am Kölner Landgericht hat nun der Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Freiheitsberaubung mit Todesfolge gegen einen 19-Jährigen, zwei 20-Jährige und einen 27-Jährigen begonnen. 

Motiv für die Tat sollen Schulden des Opfers bei den Angeklagten und «Wut und Rache» wegen einer belastenden Aussage des 15-Jährigen gegen zwei der Beschuldigten vor dem Kölner Amtsgericht in einem Prozess um Drogenhandel gewesen sein, wie es in der Anklage hieß.

Gemeinsamer Tatplan

Zwei der Angeklagten sollen den 15-Jährigen in der Nacht auf den 10. März vor einer Kneipe mit vorgehaltener Schusswaffe überfallen haben. Von dort sollen sie den 15-Jährigen zu einem abgelegenen Areal des Hafens im Ortsteil Mülheim geführt haben, wo auch die beiden anderen Angeklagten zu der Gruppe gestoßen seien. Einem gemeinsamen Tatplan entsprechend sei der 15-Jährige dann mit acht Messerstichen getötet worden. Anschließend sollen die drei Deutschen und der Türke «das von ihnen bis auf die Unterhose entkleidete Opfer am Gehwegrand» nahe dem Hafenbecken abgelegt und dessen Kleidung später an einem anderen Ort zur Spurenbeseitigung verbrannt haben.

Über Erklärungen ihrer Verteidiger bestritten der 27-Jährige und die beiden 20-Jährigen, das Opfer getötet zu haben. Der 19-Jährige machte zunächst keine Angaben. Laut den Angaben des 27-Jährigen soll der 19-Jährige die tödlichen Stiche gesetzt haben. Die beiden 20-Jährigen bestritten eine direkte Tatbeteiligung. Einer von ihnen räumte aber ein, Grillanzünder zum späteren Verbrennen der Kleidung des Opfers beschafft zu haben.

© dpa
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