Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Tödlicher Angriff in Psychiatrie - Prozess gestartet

In einer Psychiatrie im Ammerland wird eine 88-Jährige leblos aufgefunden. Wegen des Verdachts des Totschlags steht nun ein Zimmernachbar der Seniorin vor Gericht.
Prozess um Totschlag in Psychiatrie
Karl-Jaspers-Klinik

Vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Verfahren gegen einen Mann begonnen, der in einer Psychiatrie seine 88 Jahre alte Zimmernachbarin getötet haben soll. Da der Mann psychisch erkrankt ist, geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift in dem Sicherungsverfahren von dem Vorwurf des Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. 

Die Verteidigerin des 40 Jahre alten Mannes beantragte nach der Verlesung der Antragsschrift den Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine öffentliche Verhandlung der Gesundheitsgeschichte ihres Mandanten, könne Folgen für seine Genesung haben, begründete sie ihren Vorschlag. Das Gericht folgte dem Antrag. Ob der Beschuldigte Angaben zum Tatvorwurf machte, blieb daher offen. 

Zustand der «wahnhaften Verkennung der Realität»

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann Mitte Mai dieses Jahres in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) auf die 88-Jährige losgegangen sein, die an Demenz erkrankt war. In einem Zustand der «wahnhaften Verkennung der Realität» soll der Mann zunächst versucht haben, der Frau das Genick zu brechen, wie die Staatsanwältin sagte. Danach soll er ihr Mund und Nase zugehalten haben. 

Rettungskräfte versuchten die Frau zu reanimieren - ohne Erfolg. Die 88-Jährige starb laut Staatsanwaltschaft an den Folgen des Sauerstoffmangels. Die Polizei nahm den Mann kurz danach fest. Er ist seitdem in einer Psychiatrie mit besonderen Sicherheitsstandards untergebracht. 

Sicherungsverfahren beantragt

Der Vorsitzende Richter wies zum Prozessauftakt auf den Rahmen des sogenannten Sicherungsverfahrens hin. Kann ein Straftäter nicht verurteilt werden, weil er psychisch krank und damit schuldunfähig ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt dafür dann - wie in diesem Fall - statt eines normalen Strafverfahrens ein Sicherungsverfahren. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist, kann es die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen. 

Am ersten Prozesstag sollten laut Gericht fünf Zeugen aussagen - darunter auch Ärzte und Pflegepersonal der Klinik. Gegen die Angestellten der Psychiatrie wird nicht ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein Urteil könnte Ende November fallen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Filmförderung
Tv & kino
Drehort Deutschland: Filme bekommen höhere Förderung
Schauspielerin Tilda Swinton
Kultur
Berlinale: Goldener Ehrenbär für Tilda Swinton
Fashion Week in Paris - Stella McCartney
Musik news
Beide Beatles gemeinsam auf der Bühne
Whatsapp ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen
Internet news & surftipps
Neu in Whatsapp: ChatGPT als Kontakt schreiben
Cookies im Netz
Internet news & surftipps
Bundesrat billigt Pläne zur Eindämmung von «Cookie-Flut»
Apple AirTags 2: Alle Gerüchte zum Tracker der nächsten Generation
Handy ratgeber & tests
Apple AirTags 2: Alle Gerüchte zum Tracker der nächsten Generation
Biathlon Weltcup in Annecy
Sport news
Preuß auch ohne 100 Prozent wieder auf dem Podium
Frau schaut ängstlich zwischen ihren Fingern hervor
Gesundheit
Panikattacken: Wenn Angst außer Kontrolle gerät