Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

So bewegen sich Kids regelkonform im Straßenverkehr

Sind Kinder mit dem Fahrrad, Tretroller oder Inlineskates unterwegs, gelten für sie zum Teil besondere Verkehrsregeln. Was Eltern dazu wissen müssen - und wie sie ihren Nachwuchs begleiten können.
Ein Kind fährt auf dem Gehweg Fahrrad
Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren - oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Für minderjährige Verkehrsteilnehmer gelten zum Teil andere Regeln als für Erwachsene. Woran sollten sich Kinder und deren Eltern orientieren, wenn sie im Straßenverkehr unterwegs sind? Das ist oft eine Frage des Alters, des Fortbewegungsmittels oder der Geschwindigkeit. Das erklärt der Auto Club Europa (ACE) und nennt drei Beispiele.

1. Besondere Fortbewegungsmittel

Rollschuhe, Tretroller, Dreiräder, Laufräder und auch Bobbycars gehören zu den nichtmotorisierten Fortbewegungsmitteln. Für diese gelten laut Straßenverkehrsordnung dieselben Vorschriften wie für Fußgänger. Kinder können damit also auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Straßen herumfahren.

Eltern sollten allerdings darauf achten, dass der Nachwuchs auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt und sich in Schrittgeschwindigkeit fortbewegt.

Ausnahme: Wer auf Radwegen oder Straßen mit maximal Tempo 30 ein Inlineskater-Symbol entdeckt, darf diese Strecke mit Rollschuhen oder Inlineskates benutzen. Wenn möglich, muss man dann jedoch innerorts am rechten Fahrbahnrand skaten und sich außerorts am linken Fahrbahnrand orientieren.

2. Altersgrenzen

Ob Kinder auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Straße mit ihrem Fahrrad fahren müssen, hängt von ihrem Alter ab. Bis zum Alter von acht Jahren müssen sie auf dem Gehweg fahren - oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Eltern dürfen ihren Nachwuchs dort dann begleiten. Das gilt laut ACE auch für Aufsichtspersonen ab 16 Jahren. Ab zehn Jahren gilt: Alle Kinder müssen wie Erwachsene Radwege oder die Fahrbahn befahren.

3. Schnelle elektrisch betriebene Fahrzeuge

Für Kinder gibt es etliche elektrisch betriebene Fahrzeuge - etwa E-Autos, E-Motorräder, Monowheels, E-Skateboards oder Hoverboards. Können diese schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, sind sie laut ACE meist nicht im Straßenverkehr zugelassen. Dann sind sie nur im abgegrenzten privaten Raum - also auf Privatgrundstücken - erlaubt.

Ansonsten werden Fahrzeuge mit Motor, die nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, in der Regel als Spielzeug eingestuft. Für sie gelten dann - wie für nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel - die Fußgänger-Regeln.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Neue Streaming-Show von Stefan Raab (RTL+)
Tv & kino
Stefan Raabs neue Show ist ein Best-of des Raabiversums
US-Rapper Sean «Diddy» Combs
People news
US-Richter lehnt Freilassung von Sean Combs gegen Kaution ab
Comedian Luke Mockridge in Wien
People news
Luke Mockridge startet Tour mit trotziger Entschuldigung
Screenshot vom Spiel «Nobody Wants to Die»
Internet news & surftipps
«Nobody Wants to Die»: Untersterblichkeit hat einen Preis
Suchmaschinen
Internet news & surftipps
EU-Gericht kassiert Milliarden-Strafe für Google
iOS 18: Nachrichten planen und später senden – mit iMessage
Handy ratgeber & tests
iOS 18: Nachrichten planen und später senden – mit iMessage
Coco Gauff
Sport news
Coco Gauff trennt sich von Tennistrainer Gilbert
Beratungsgespräch
Job & geld
Kredite für Selbstständige und Freiberufler - so klappt's