Im Prozess um die gewerbsmäßige Schleusung thailändischer Prostituierter hat die Staatsanwaltschaft in Schwerin vier Jahre Haft für die 45-jährige Angeklagte aus Thailand gefordert. Die Verteidigung der Frau plädierte am Dienstag im Landgericht Schwerin für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Arbeitsräume an Prostituierte vermietet
Die Angeklagte hatte im Prozess gestanden, Arbeitsräume an Prostituierte vermietet zu haben, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Die Prostitutionsstätten befanden sich laut Staatsanwaltschaft in Winsen an der Luhe (Niedersachsen), Marne (Schleswig-Holstein), Hamburg und Schwerin.
Die Frau bestritt jedoch, darüber hinaus Anteile von den Einnahmen einzelner Prostituierter zur Begleichung von Schleusungsschulden bekommen zu haben. Dies war ihr in der Anklage auch vorgeworfen worden. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßige Schleusung in 34 Fällen. Das Urteil soll am Dienstagnachmittag gesprochen werden.
Deal ausgehandelt
Dem Geständnis war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Dabei wurde der Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren und einem Monat zugesichert.