Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist bei einem versuchten Grenzübertritt in die Schweiz von der Polizei gestoppt worden. Er filmte die Szenen am deutsch-schweizerischen Grenzübergang Konstanz-Kreuzlingen und zeigte sie online live. Das Schweizer Bundesamt für Polizei hatte aus Sorge um die öffentliche Sicherheit am 11. Oktober gegen Sellner eine befristete Einreisesperre verhängt.
Die Polizei im Kanton Thurgau bestätigte, dass eine 35 Jahre alte Person angehalten und für weitere Abklärungen mitgenommen worden sei. Auf dem Polizeiposten sei ihr «das Einreiseverbot eröffnet worden», sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Die Person sei anschließend an die Schweizer Grenze begleitet worden und habe die Schweiz wieder verlassen. Wo der Grenzübertritt stattfand, wollte der Polizeisprecher nicht sagen.
Die Behörden hätten Kenntnis von einer möglichen geplanten Veranstaltung der rechtsextremen Schweizer Gruppierung «Junge Tat» mit Sellner im Raum Konstanz-Kreuzlingen gehabt und seien entsprechen vorbereitet gewesen, sagte der Sprecher.
Die deutsche Bundespolizei teilte auf Nachfrage dazu mit - ohne Sellner namentlich zu nennen -, die aus der Schweiz kommende Person sei einer Grenzkontrolle unterzogen worden und danach freiwillig nach Österreich ausgereist.
Einreisesperre in Deutschland zunächst aufgeschoben
Auch in Deutschland war eine Einreisesperre gegen Sellner verhängt worden. Die Umsetzung war aber nach seiner gerichtlichen Beschwerde zunächst aufgeschoben worden.
Sellner war der Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich. Er besuchte zuletzt deutsche Städte, um aus seinem Buch «Remigration» zu lesen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff «Remigration» verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.
Behörden versuchen meist, diese Veranstaltungen zu unterbinden, teils mit Erfolg. In Neulingen in Baden-Württemberg hatte die Polizei im August eine Lesung gestoppt und ein Aufenthaltsverbot für Sellner ausgesprochen. Dies habe der Verhinderung von Straftaten gedient, hieß es damals in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Pforzheim.