In Sachsen-Anhalt ist bisher keiner der eingegangenen Anträge für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau genehmigt worden. Inzwischen liegen nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) elf Anträge vor. Alle Anträge seien derzeit in Bearbeitung. Seit Anfang Juli ist der Anbau von Cannabispflanzen in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Zuletzt hieß es aus dem Gesundheitsministerium in Magdeburg, dass viele der Anträge unvollständig gewesen seien.
Am 22. Juli wurde ein Bußgeldkatalog im Ministerialblatt veröffentlicht, der seither in Kraft ist. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. So können etwa Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden, wenn Cannabis in Verbotszonen wie vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder Kinderspielplätzen konsumiert wird. Beim Konsum in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen drohen sogar Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Wer für Cannabis oder Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro belegt werden. «Um länderübergreifend ein möglichst einheitliches Vorgehen bei Verstößen sicherzustellen, hat sich das Gesundheitsministerium bei der Erarbeitung des Bußgeldkatalogs eng mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg abgestimmt», erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.