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Musikschulen fordern mehr Geld: Ausgleich für Lohnlücke

Die Musikschulen haben ein Problem: Wegen deutlich besserer Verdienstmöglichkeiten wandern die Musiklehrer ab. Um die musische Ausbildung zu stärken, fordern die Musikschulen dringend Hilfe.
Musikschule
Die Musikschulen in Brandenburg kämpfen nach eigenen Angaben um ihre Existenz. (Symbolbild) © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Musik- und Kunstschulen in Brandenburg fordern eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes. Ab dem kommenden Jahr solle das Land die Mittel um zusätzliche 21 Millionen aufstocken, sagte Gerrit Große, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Musik- und Kunstschulen (VdMK), in Potsdam. Aktuell steuert das Land lediglich 5,4 Millionen Euro pro Jahr bei. Den Großteil tragen derzeit die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Musik- und Kunstschulen. Etwa 13 Prozent kommen vom Land, 30 Prozent tragen die Eltern über die Unterrichtsgebühren.

Seit 2020 beschäftigt die musischen Schulen ein großes Problem: Seit diesem Jahr besteht ein deutliches Gehaltsgefälle zwischen Musiklehrern an Musikschulen und denen an allgemeinbildenden Schulen. Die Gehaltsdifferenz betrage bis zu 1000 Euro pro Monat zugunsten der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen - bei gleicher Qualifikation. Um diese Gehaltslücke zu schließen, brauche es deshalb einen Landesfonds zur Gehaltsanhebung, ergänzte Winnetou Sosa, Geschäftsführer des VdMK.

«Herrenberg»-Urteil sorgt für höherere Kosten

Außerdem erschwere das sogenannte «Herrenberg»-Urteil den Betrieb der musischen Schulen und nehme «den Musik- und Kunstschulträgern jeden finanziellen Spielraum», betonte Sosa. In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 geht es um die Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und um die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der konkrete Fall betraf eine Musikschullehrerin in Herrenberg (Baden-Württemberg), die in den Räumen der örtlichen Musikschule als Honorarkraft unterrichtete und in den Ablauf der Musikschule eingebunden war.

Die Gerichte sahen darin einen Fall von Scheinselbstständigkeit. Viele Musikschulen beschäftigen Honorarkräfte auf diese Weise. Das Urteil verpflichtet alle Träger der Musikschulen, Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Das belastet den finanziellen Spielraum der Schulen. Im Schuljahr 2024/25 würden die Landkreise und Kommunen mindestens drei Millionen Euro zusätzlich für die Festanstellung ihrer Instrumental- und Kunstschulpädagogen aufbringen, berichtete Sosa.

Aktuell könnten die Schülerzahlen von 50.000 in Brandenburg noch gehalten werden, so Sosa. Doch er sehe klar eine Verdichtung. Er sorge sich um die Breiten- und Spitzenausbildung im musischen Bereich. Es gehe bei der Forderung nicht um «Zuneigung, sondern finanzielle Zuwendung». Ein mögliches Sterben von Musik- und Kunstschulen verhindere einen Zufluss für alle künstlerische Berufe. Der VdMK sehe mittelfristig gar die qualitative Kunstausbildung in Brandenburg in Gefahr.

In Brandenburg gibt es 36 öffentliche Musik- und Kunstschulen mit Unterrichtsangeboten in 300 Kommunen. Insgesamt unterrichten rund 1.400 Pädagogen an den Musik- und Kunstschulen. Nach Angaben des VdMK wächst die Nachfrage nach musischer Ausbildung in Brandenburg seit Jahren.

© dpa
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