Ein 25-Jähriger muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Flensburg wegen des Vorwurfs der Zwangsprostitution einer Jugendlichen verantworten. Nach Verlesung der Beweisaufnahme gab es Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten über eine Verständigung, wie ein Gerichtssprecher am Nachmittag sagte. Die Sitzung sei daraufhin mehrfach unterbrochen worden. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt. Hintergrund war der Versuch, dem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen.
Die Staatsanwaltschaft habe bei einem Geständnis eine Verurteilung unter Einbeziehung einer Bewährungsstrafe aus einem Verfahren (Ein Jahr, zwei Monate) zu einer Strafe zwischen fünfeinhalb und sieben Jahren angeboten, die Verteidigung ein Strafmaß zwischen vier und fünfeinhalb Jahren gefordert, sagte der Sprecher. Einen Vorschlag des Gerichts über einen Strafrahmen von fünf Jahren und drei Monaten bis sechs Jahren lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Das ist der Vorwurf
Dem Mann wird nach Angaben des Gerichtssprechers vorgeworfen, im vergangenen Jahr eine Jugendliche zur Prostitution gezwungen zu haben. Der Angeklagte soll mit der während des gesamten Tatzeitraums 16-Jährigen eine sexuelle Beziehung aufgenommen haben. Sie habe kein Einkommen und keine dauerhafte Bleibe gehabt und sei drogenabhängig gewesen. Um Geld für sich und sie zu beschaffen, soll der Mann ihr vorgeschlagen haben, der Prostitution nachzugehen.
In Ermangelung von Alternativen habe die Zeugin eingewilligt. Das erhaltene Geld habe sie dem Angeklagten übergeben müssen. Ihr Anteil sei über die Zeit abgesenkt worden, bis sie gar kein Geld mehr erhalten habe. Nach einigen Monaten soll die Jugendliche die Prostitutionsleistungen nicht mehr freiwillig, sondern nur noch aufgrund von Drohungen des Angeklagten erbracht haben.
Die Beweisaufnahme in dem Prozess hat am ersten Verhandlungstag noch nicht begonnen. Der Prozess wird am 30. Oktober fortgesetzt.