Man fährt ganz gelassen die Straße entlang - plötzlich winkt da hinten ein Polizist mit Kelle und mahnt: rechts ran fahren! Schon dürfte so manchem der Puls gehen - auch ohne etwas falsch gemacht zu haben. Doch besser bewahrt man die Ruhe und folgt den Anweisungen.
Denn wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführt, einen dafür rechts ran winkt oder auffordert, dem Polizeiauto zu folgen, kann das laut Auto Club Europa (ACE) auch einfach nur Routine sein. Die Beamten können etwa schauen wollen, ob sowohl Fahrzeug als auch Fahrer verkehrstüchtig sind.
Was muss man beim Anhalten beachten?
Winkt eine Polizistin oder ein Polizist einen aus dem Verkehr, sollte man die Geschwindigkeit drosseln und mit dem Blinker signalisieren, dass man an die Seite fährt, so der ACE. Eine Vollbremsung sollte man vermeiden, aber trotzdem zügig anhalten. Missachtet man etwa die Aufforderung zum Anhalten oder der einem Polizeiwagen zu folgen, droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Widersetzt man sich - etwa mit Drohungen oder Gewalt - einer Verkehrskontrolle, kann ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet werden. Wichtig: Verkehrskontrollen müssen immer von mindestens einer uniformierten Person durchgeführt werden, so der ACE.
Sobald das Auto steht, empfiehlt es sich, Motor und Radio auszuschalten, und das Fenster zu öffnen. Aussteigen sei ohne Aufforderung nicht nötig. Beim Gespräch mit dem Beamten sollte man darauf achten ruhig und höflich zu bleiben. Witze und Sprüche sind vielleicht gut gemeint, können aber schnell zu Missverständnissen führen.
Man spricht nicht mehr als notwendig und bestenfalls beantwortet man Fragen wahrheitsgemäß. Generell gilt aber: Niemand muss sich selbst belasten. Das Aussageverweigerungsrecht erlaubt es einem, im Falle einer vermuteten Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat zu schweigen. Eine Äußerung sei zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich, so der Autoclub. Die Beamten müssen vor weiteren Fragen oder Maßnahmen die Betroffenen über ihre Rechte aufklären.
Was sollte man dabeihaben?
Oft kontrolliert die Polizei die für das Autofahren wichtigsten Dokumente, wie etwa den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 («Fahrzeugschein») im Original. Der Personalausweis muss nicht gezeigt werden, da es in Deutschland keine allgemeine Mitführpflicht gibt.
Angaben zur Person müssen trotzdem gemacht werden. Gibt es Zweifel an der Identität, kann man zur nächsten Polizeiwache mitgenommen werden.
Hat man nicht alles dabei, kann das kosten. Vergisst man etwa die im Führerschein vermerkte Brille, kann ein Verwarnungsgeld von 25 Euro drohen. Auch wenn der Verbandskasten, das Warndreieck, oder die Warnweste fehlt, kann man 10 bis 15 Euro zahlen müssen.
Welche Rechte hat man?
Fragen zum Alkoholkonsum muss man nicht beantworten. Ein Atemalkoholtest ist laut ACE kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Aber: Er kann verlangt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, wie etwa auffälliges Fahrverhalten oder ein starker Geruch von Alkohol. Verweigert man ihn, kann man mit zur Wache müssen - für eine eventuelle Blutabnahme.
Wollen die Polizisten den Kofferraum untersuchen, dürfen sie dies nur, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht oder ein richterlicher Beschluss vorhanden ist. Oft werde dies umgangen, indem sie nach der Notfallausstattung fragen, die die Meisten im Kofferraum aufbewahren. Dann kann man allerdings die Beamten bitten, neben dem Auto zu warten, bis man die entsprechenden Teile aus dem Kofferraum holt.
Auch können die Beamten durch die Scheiben in den Innenraum blicken. Seien die aber getönt, muss der Bitte nach einer Kontrolle nicht nachgekommen werden. Und Gepäck kontrollieren, das Smartphone durchforsten oder gar eine Personendurchsuchung durchführen, darf die Polizei bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht.
Allerdings: Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat wiederum sind auch Durchsuchungen erlaubt.