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Geldstrafen für Klimaaktivisten wegen Blockade in Stralsund

Es gab Sitzblockaden von Klimaaktivisten, die den Verkehr weit mehr behinderten. Die Reaktion eines Lkw-Fahrers sorgte jedoch für großes Aufsehen. Nun bekamen die Initiatoren ihre Strafe.
Klimaschutzgruppe Letzte Generation
Die Sitzblockade von Klimaaktivisten in Stralsund sorgte wegen der Reaktion eines Lkw-Fahrers im Sommer 2023 für großes Aufsehen. Nun bekamen die Initiatoren ihre Strafe. (Symbolfoto) © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Amtsgericht Stralsund hat vier Mitglieder der sogenannten Letzten Generation, die im Sommer 2023 in Stralsund an einer Straßen-Sitzblockade beteiligt waren, zu Geldstrafen verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher nach Abschluss der knapp sechsstündigen Verhandlung mitteilte, müssen drei der Klimaaktivisten wegen Nötigung im Straßenverkehr jeweils 200 und einer 500 Euro zahlen. Die Höhe der in zehn Tagessätzen zu entrichtenden Strafe richte sich nach den Einkommensverhältnissen der Verurteilten. Ein fünfter angeklagter Demonstrant habe wegen einer Coronaerkrankung nicht an der Verhandlung teilnehmen können, hieß es.

Die Aktion war seinerzeit bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil ein Lastwagenfahrer versucht hatte, die Aktivisten von der Straße zu zerren und, als dies nicht gelang, einen davon angefahren hatte. Ein im Internet veröffentlichtes Video hatte den Vorfall dokumentiert. Der 42-jährige Lkw-Fahrer war vom Landgericht Stralsund im Mai in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro sowie vier Monaten Führerscheinentzug verurteilt worden. Die Forderung der Staatsanwaltschaft hatte höher gelegen. Im Internet hatte der Kraftfahrer für sein Vorgehen auch Zustimmung erfahren. Zudem soll er Geldspenden erhalten haben. 

Das Gericht sah nach Angaben des Sprechers die Teilnahme der Angeklagten an der zum Stau führenden Sitzblockade als erwiesen an. «Trotz Verständnis für die Klimaschutzmotivation der Demonstranten machte das Gericht deutlich, dass Teilnehmer am Straßenverkehr nicht als Objekt der eigenen Meinungsäußerung missbraucht werden dürfen», teilte der Gerichtssprecher mit. Mit Blick auf die damals rasche Auflösung der Blockade in Stralsund durch die Polizei sei es bei den «eher symbolischen Strafen» für die zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraften Angeklagten geblieben.

© dpa
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