Sie sollen im Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen älteren Menschen Geld, EC-Karten und Habseligkeiten gestohlen haben: Gegen vier Männer im Alter von 23 bis 31 Jahren hat ein Prozess am Landgericht Mannheim wegen schweren Bandendiebstahls begonnen. In unterschiedlichen Zusammensetzungen sollen sie ihre Taten begangen und es als angebliche Handwerker oder Techniker in die Wohnungen geschafft haben. Während einer die Opfer abgelenkt habe, hätten Komplizen nachkommen und zugreifen können.
Laut einem Gerichtssprecher äußerten sich die Angeklagten beim Prozessauftakt zu ihren Lebensläufen, nachdem die Anklage verlesen worden war. Das Gericht hat 15 weitere Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten angesetzt.
Die Angeklagten konnten den Angaben nach mehrfach etwa Bargeld und Schmuck erbeuten oder EC-Karten, mit deren Hilfe sie Geld abhoben. Im südhessischen Bensheim hätten sie aber auch mal vor Vollendung ihrer Tat fliehen müssen, weil die Pflegekraft des Opfers plötzlich klingelte. In Brühl im Nordwesten von Baden-Württemberg ließ eine Frau sie der Mitteilung zufolge gar nicht erst in die Wohnung. Unter anderem sollen die Tatverdächtigen von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres auch in Ludwigshafen und Mosbach ihr Unwesen getrieben haben.
Tipps für potenzielle Opfer
Die Masche gibt es auch in anderen Versionen: Die Polizei berichtet von Fällen, bei denen Trickdiebe vor der Tür stehen und sich beispielsweise als Heizkostenableser, Kirchenmitarbeiter oder Kriminalbeamte ausgeben beziehungsweise um ein Glas Wasser bitten oder um Zettel und Stift, um Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen. Allein in Baden-Württemberg war die Zahl der Trickdiebstähle laut Sicherheitsbericht 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 36 Prozent auf 1.103 Fälle angestiegen.
Mit Präventionsmaßnahmen versucht die Polizei, Menschen über das Vorgehen und Tricks der Diebe aufzuklären, wie ein Sprecher des Landeskriminalamts Baden-Württemberg erklärte. Der wohl wichtigste Rat dabei: «Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.» Niemand sei verpflichtet, jemanden unangemeldet hereinzulassen. Auch sollte man sich Besucher vor dem Öffnen der Tür etwa durch den Türspion oder ein Fenster genau anschauen, die Sprechanlage nutzen und die Tür nur mit vorgelegter Türsperre öffnen.