Das Endergebnis der Brandenburger Landtagswahl bestätigt den Wahlausgang mit einem Sieg der SPD vor AfD, BSW und CDU. Das prozentuale Ergebnis der Parteien ändert sich nach Angaben des Landeswahlleiters ebenso wenig wie die Zahl der Mandate im Landtag. Allerdings ist die Zahl der gültigen Zweitstimmen höher als beim vorläufigen Ergebnis. Das liegt vor allem an falschen Erfassungen für Wahlbezirksergebnisse.
Die SPD kommt nach dem Endergebnis weiter auf 30,9 Prozent, die AfD auf 29,2 Prozent, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf 13,5 Prozent und die CDU auf 12,1 Prozent. Alle anderen Parteien und Vereinigungen scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde und konnten auch nicht über mindestens ein Direktmandat in den Landtag einziehen. Die Grünen erreichten 4,1 Prozent, die Linke 3,0 Prozent und BVB/Freie Wähler kam auf 2,6 Prozent.
Sitzverteilung bleibt gleich zum vorläufigen Ergebnis
Die SPD ist mit 32 Sitzen im Landtag vertreten, die AfD mit 30 Sitzen, das BSW mit 14 Sitzen und die CDU mit 12 Sitzen - auch hierbei gab es keine Änderungen.
Im Wahlkreis 9 Oberhavel und im Wahlkreis 44 in Cottbus habe es zwei falsche Erfassungen der Ergebnisse von Wahlbezirken gegeben, sagte die Leiterin der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters, Angelika Behrend. Am Wahlabend sei in beiden Fällen für einen größeren Wahlbezirk das Ergebnis eines kleineren Wahlbezirks erfasst worden.
Mehr gültige Erst- und Zweitstimmen
Die Zahl der gültigen Erststimmen stieg von 1.492.237 nach dem vorläufigen Ergebnis auf 1.492.655 nach dem endgültigen Ergebnis. Die Zahl gültiger Zweitstimmen nahm von 1.501.188 nach dem vorläufigen auf 1.501.619 nach dem endgültigen Ergebnis zu. Die Wahlbeteiligung bleibt bei 72,9 Prozent.
Die SPD erhielt nach dem Endergebnis 463.800 Stimmen - das sind 122 mehr als im vorläufigen Ergebnis angegeben, die AfD 438.904 Stimmen - das sind 93 mehr -, das BSW bekam 202.421 Stimmen - 78 mehr - und die CDU 181.716 Stimmen - 84 mehr.
Der Landeswahlleiter informiert nun alle gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Landesliste über ihre Wahl. Sie können innerhalb einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung ihr Mandat annehmen oder ablehnen. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, gilt das Mandat laut Landeswahlleiter als angenommen.