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Angeschnallt: Kennen Sie diese 5 Sicherheitsgurt-Fakten?

Wer den Gurt nicht angelegt hat und dabei erwischt wird, muss deswegen seit 40 Jahren Strafe zahlen. Doch wo gibt es Ausnahmen von der Pflicht und was ist mit Oldtimern ohne Gurt?
Sicherheitsgurt im Auto
Anschnallen ist heute ganz selbstverständlich. Und nur in wenigen Fällen gibt es in Deutschland eine Ausnahme von der Gurtpflicht. © Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

Bevor man losfährt, wird der Gurt angelegt, klar. Was heute ganz selbstverständlich ist, war vor einigen Jahrzehnten war das Thema Kern hitziger Debatten in Deutschland. Eine Pflicht gibt es schon sei 1976, doch geahndet werden Verstöße erst seit 40 Jahren: Am 1. August 1984 wurde nämlich das Bußgeld für Verweigerer des Sicherheitsgurts eingeführt. Heutzutage werden 30 Euro fällig, wenn man nicht angeschnallt erwischt wird. 

1. Gilt die Gurtpflicht immer?

Nein, tatsächlich muss man sich in einigen Fällen in Deutschland im Straßenverkehr nicht anschnallen. Das gilt laut Bundesverkehrsministerium (BMDV) etwa beim sogenannten Haus-zu-Haus-Verkehr. Menschen, die in kurzen Abständen aus dem Fahrzeug aussteigen, etwa beim Zustellen von Paketen, müssen sich nicht anschnallen. Einen Gurt anlegen muss man außerdem nicht, wenn man Schrittgeschwindigkeit fährt - beispielsweise beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen. 

2. Das gilt für Tiere

Für Tiere gibt es laut Siegfried Brockmann keine Anschnallpflicht. Er ist Geschäftsführer für Verkehrssicherheit und Unfallforschung bei der Björn Steiger Stiftung, die sich für Verbesserungen des Rettungswesens einsetzt. «Wer sein Tier liebt, sollte für eine entsprechende Sicherung sorgen», sagt Brockmann. So gibt es auch für tierische Mitfahrer Gurtsysteme. Aber nicht jeder Vierbeiner lässt das mit sich machen. Brockmann rät, zumindest ein gutes Auffangnetz im Auto zu installieren, damit das Tier bei einer Bremsung nicht aus dem Kofferraum nach vorne rauscht. 

3. Brauchen Oldtimer Sicherheitsgurte?

In älteren Autos gibt es ab und an auch keine Gurte - ist das erlaubt? Ja, wenn das Auto vor der Einführung der Gurtpflicht erstmalig zugelassen wurde. Laut ADAC regelt der sogenannte Bestandsschutz, dass Sicherheitsgurte dann nicht nachgerüstet werden müssen. 

Aber Achtung: Kinder unter drei Jahren dürfen laut ADAC in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte überhaupt nicht mitgenommen werden. Wer mindestens 12 Jahre alt oder größer als 1,50 Meter ist, dürfte unangeschnallt mitfahren. Kinder ab 3 Jahren und unter 1,50 Meter dürfen ohne Gurt mitfahren, allerdings nur auf der Rückbank. Der ADAC-Rat ist eindeutig: Aus Sicherheitsgründen ist das nicht zu empfehlen.

4. Gurte bei Schwangerschaft

Fährt ein Baby im Bauch mit, ist Sicherheit im Auto noch wichtiger. Dafür verkaufen verschiedene Hersteller Gurtadapter für Schwangere. Doch der ADAC rät dringend davon ab, Gurtadapter zu nutzen. Denn keines der untersuchten Systeme erhöht die Sicherheit. In einem Crashtest von vier Gurtsystemen blieb etwa der Beckengurt nicht unterhalb des Babybauchs. 

Die sicherste Lösung bleibt der herkömmliche Dreipunktgurt. Wenn er denn richtig sitzt: Der ADAC rät Schwangeren, den Beckengurt nicht über den Bauch zu führen. Stattdessen sollte er tief auf der Hüfte aufliegen. Wenn Schwangere nicht fahren, sollten sie besser auf dem Beifahrersitz als auf der Rückbank Platz nehmen. Denn: Auf den Vordersitzen sind in den meisten Autos bessere Rückhaltesysteme verbaut als auf dem Rücksitz.

5. Dicke Jacken bei der Fahrt ausziehen

Vor allem im Winter ist es wichtig, die Jacken während der Fahrt auszuziehen. Denn mit dicker Bekleidung gib es eine weitere Schicht, die bei einem Zusammenprall überwunden werden muss, bevor der Gurt seine Wirkung entfaltet, sagt Siegfried Brockmann. Für optimalen Schutz sollte der Gurt möglichst eng am Körper anliegen.

© dpa ⁄ Sarah Knorr, dpa
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