Nach dem Mordurteil des Landgerichts Würzburg für einen 15-Jährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Anwälte des Schülers hatten auf Totschlag plädiert. Die Jugendkammer sah indes das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, da der Angeklagte seinem 14 Jahre alten Opfer von hinten in den Kopf geschossen hatte. Die Tat sei geplant gewesen, der Angeklagte habe mit direktem Vorsatz gehandelt. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren.
Keine Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil vom 5. August keine Rechtsmittel eingelegt, sagte eine Landgerichtssprecherin. Zuvor hatten Medien berichtet. Sollte die Verteidigung auch nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe in einigen Wochen bei der Revision bleiben, muss sich der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen.
Der angeklagte Deutsche hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess gestanden, im vergangenen September als damals 14-Jähriger den gleichaltrigen Italiener auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main erschossen zu haben. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er.