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So fahren und parken Sie richtig in der Schweiz

Ob Durchreise oder Zielland. Viele dürften in dem kommenden Tagen und Wochen die Schweiz mit dem Auto unter die Räder nehmen. Wer sparen will, informiert sich besser vorher über die Verkehrsregeln.
Ein Parkschein-Automat in Nyon
Egal, ob Sie in der Schweiz Urlaub machen oder das Land nur durchqueren – wer dort Auto fährt, sollte die Verkehrsregeln genau kennen und einhalte, das gilt auch fürs Parken. © Soeren Stache/dpa/dpa-tmn

Sie wollen in der Schweiz Urlaub machen oder sie nur auf den Weg zum Ziel durchkreuzen? Egal, aber wenn Sie dort am Steuer sitzen, sollten Sie die geltenden Regeln gut kennen und besser penibel befolgen. Sonst wird's schnell teuer.

So darf zwar in der Schweiz wie bei uns in der Regel innerorts nur maximal mit 50 km/h gefahren werden. Doch außerorts ist laut ADAC nur maximal Tempo 80 erlaubt. Während die Fahrzeuge auf Schnellstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren dürfen, liegt das generelle Tempolimit auf Autobahnen bei 120 km/h. Und die Tachonadel bleibt besser genau im Blick. Denn die Bußgelder fallen oft viel höher aus als bei uns.

Wer etwa mit 20 km/h zu schnell erwischt wurde, muss mit einem Bußgeld von mindestens 190 Euro rechnen. Wer innerorts mit 40 km/h oder außerorts mit mindestens 60 km/h zu schnell war, dem drohen hohe Geldstrafen sowie eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Sogar das Auto kann laut ADAC eingezogen werden.

Parken in der Schweiz: Das sind die Regeln

Aber auch im Stand kann es zu Verwirrungen kommen. So weisen gelbe Markierungen mit Kreuzen ein Parkverbot aus. Gelbe Linien am Fahrbahnrand markieren ein Halteverbot. 
Außerorts wiederum dürfen Sie nicht an Hauptstraßen parken. Wer falsch parkt, kassiert ein Bußgeld ab 40 Euro.

Gut zu wissen: Öffentliche Parkplätze sind in der Schweiz laut ADAC grundsätzlich markiert und sind meist gebührenpflichtig. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Weiße Zonen - gebührenpflichtig mit Parkautomat
     
  • Blaue Zonen - kostenlos mit Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr für jeweils eine Stunde, an Sonn- und Feiertagen zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ohne Begrenzung
     
  • Gelbe Zonen: Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze

© dpa
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