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Blockaden der Letzten Generation: Das können Reisende tun

Mit Warnwesten und Banner auf dem Rollfeld: In mehreren Städten haben Klimaaktivisten Flughäfen ins Visier genommen. Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flieger sich verspätet oder nicht abhebt?
Protestaktion Letzte Generation am Nürnberger Flughafen
Aktivisten der Letzte Generation protestieren auf mehreren Flughäfen in Deutschland. © Daniel Vogl/dpa

Protestaktionen von Klimaaktivisten haben an mehreren Flughäfen in Deutschland den Flugverkehr gestört - mitten in der Sommerferienzeit lässt das viele aufhorchen, die noch mit dem Flieger in den Urlaub wollen. Sie fragen sich: Was ist, wenn an unserem Reisetag der Airportbetrieb durch solche Proteste lahmgelegt wird?

Welche Rechte habe ich in einer solchen Situation?

Betroffenen Fluggästen stehen auch in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. So haben sie je nach Flugdistanz schon bei einer Verspätung ab zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport.

Ab einer Verspätung bei Kurzstreckenflügen von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden und bei Fernstreckenflügen von vier Stunden muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum «frühestmöglichen Zeitpunkt» zum Ziel anbieten - durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel.

Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Bei Flugstreichungen haben Reisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen. Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.

Wo gibt es mehr Informationen dazu?

Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen («selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/flug/»). Einen guten Überblick gibt es auch auf der Website der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr unter «schlichtung-reise-und-verkehr.de/service/ihre-rechte/rechte-flugreisen/». An die Schlichter können sich Betroffene außerdem kostenfrei wenden, wenn es mit der Airline etwa Streit um Erstattungen gibt.

Im Detail können Passagiere ihre Rechte zudem auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen (http://dpaq.de/92Lpy). Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen.

Gibt es Ansprüche auf Ausgleichszahlung als Entschädigung?

Wahrscheinlich in diesem Fall eher nicht. Nach Einschätzung des Fluggastrechte-Portals Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand.

Anders gesagt: Die Airlines trifft an den Problemen keine Schuld, entsprechend müssen sie wohl nicht sogenannte Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, die Passagieren laut EU-Regelung sonst in vielen Fällen bei kurzfristigen Annullierungen oder bei größeren Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen.

Auch jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Flughafen dürften nach einer Einschätzung von Flightright wohl ausgeschlossen sein. Der Airport dürfte nur «in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften». Das sei regelmäßig nicht zu erwarten. 

Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen.

Redaktionshinweis: Name der Schlichtungsstelle und Links in Text und Notizblock

© dpa ⁄ Tom Nebe, dpa
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