Eine Projektgruppe des Verteidigungsministeriums empfiehlt der Bundeswehr einen breitangelegten Einsatz handelsüblicher Kleindrohnen in der Truppe. «Die Nutzung von Klein- und Kleinstdrohnen soll künftig breit in der Bundeswehr ermöglicht werden», sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuvor waren die Obleute des Verteidigungsausschusses am Donnerstag in geheimer Sitzung über das Ergebnis der sogenannten Task Force Drohne unterrichtet worden.
Um eine schnellere Beschaffung für Ausbildung und Darstellung sicherzustellen, sei auch der Kauf marktverfügbarer Lösungen angelegt. «Hierbei darf aber nur auf festgelegte Produkte zugegriffen werden, die entsprechende Sicherheitsforderungen einhalten», erklärte der Sprecher.
Experten beklagen fehlende Fähigkeiten der Bundeswehr
Seit Jahren wird beklagt, dass die Bundeswehr bei der neuen Technologie und vor allem beim Einsatz von billigen Kleindrohnen keine ausreichende Anwendungserfahrung hat - und auch keinen Zugriff auf die nötigen Mengen. Militärs beobachten, wie die Technik die Kriegsführung verändert hat. In der Ukraine sind preiswerte Drohnen, wie sie auch in Baumärkten oder über den Versandhandel bezogen werden können, zu einem militärischen Verbrauchsgut geworden, oftmals mit Sprengstoff versehen und damit ausgestattet für einen tödlichen Angriff.
«Die derzeit konkret in Beschaffung gebrachten Klein- und Kleinstdrohnen werden nicht mit Wirkmitteln versehen», sagte der Sprecher dazu. Die Bundeswehr verfüge mit der Drohne Heron TP jedoch über eine bewaffnungsfähige Drohne. Die neue und mit Raketen bestückbare Aufklärungsdrohne der Bundeswehr war im Mai im Luftraum über Norddeutschland in den praktischen Flugbetrieb gegangen. Sie ist allerdings deutlich größer und teurer.
Kommandeure sollen selbst, schneller und mehr beschaffen können
Die Task Force Drohne hatte nach Angaben des Verteidigungsministeriums den Auftrag, die aktuell mehr als 200 in der Bundeswehr existierenden Maßnahmen «zu bündeln, zu koordinieren und konkrete Schritte einzuleiten». Neben der Beschleunigung und Erhöhung des Umfangs von Beschaffungsvorhaben empfiehlt die Projektgruppe eine Entbürokratisierung beim Kauf handelsüblicher Klein- und Kleinstdrohnen durch Kommandeure. Diese Maßnahmen seien bereits eingeleitet. Der Sprecher sagte: «Im Bereich der Klein- und Kleinstdrohnen kann nun in Verantwortung des jeweiligen Kommandeurs mit diesen handelsüblichen Drohnen der Umgang und die Abwehr geübt und ausgebildet werden.»
Bald schon wieder veraltet: Es soll keine großen Lagerbestände geben
Für den Einsatz von Drohnen als Massenware raten die Experten nicht zu Eigenentwicklungen und auch nicht zu umfangreicher Vorratshaltung, bei der Geräte eingelagert werden, die aber dann bald schon veraltet sind. «Besonders die Klein- und Kleinstdrohnentechnologie zeichnet sich derzeit durch ungemein kurze Entwicklungszyklen aus. Die schnelle technische Evolution führt dazu, dass die Bundeswehr unter anderem prüft, inwieweit Softwareupdates vertraglich inkorporiert werden und die Hardware nicht jeden Veränderungszyklus durchlaufen muss», sagte der Sprecher.
Die Task Force Drohne habe in ihrem ersten Aufschlag auch eine Palette von Schutzmaßnahmen für die eigene Truppe vorgeschlagen. Der Sprecher erklärte dazu: «Verschiedene technische Wirkmittel zur Signalstörung feindlicher Drohnen werden ebenso beschafft wie elektronische Zielhilfen zur wirksamen Bekämpfung von Drohnen. Auch die Entwicklung von nicht-letalen Anti-Drohnen-Drohnen (z.B. mit Netzen) wird durch die Bundeswehr begleitet.»